Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (Projekt- und Citymanagement inkl. Konzepterstellung) Referenznummer der Bekanntmachung: 62-13/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kyritz
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Kyritz
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16866
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 33971-85225
Fax: +49 3397185245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kyritz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (Projekt- und Citymanagement inkl. Konzepterstellung)

Referenznummer der Bekanntmachung: 62-13/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

MITTEILUNG EINES VERGEBENEN AUFTRAGS

Zur Stärkung der Innenstadt soll die Erarbeitung einer Innenstadtstrategie sowie eines Nutzungskonzeptes gegen den Leerstand durch einen Dienstleister erarbeitet werden. Neben der Konzeptumsetzung soll der Stärkungsprozess durch die Einbindung von Kooperationspartnern (Projektmanagement) erfolgen. Mithilfe dessen sollen die verschiedenen Akteure der Stadt eingebunden werden. Das Projektmanagement soll die Aufgabe eines Citymanagers übernehmen, der Maßnahmen und Projekte für die zentralen Themen und Handlungsfelder Nachfolgeregelung, Netzwerkbildung und Barrierefreiheit initiiert, koordiniert, begleitet und umsetzt.

Das Projekt muss spätestens zum 31. August 2025 erfolgreich umgesetzt sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79310000 Marktforschung
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Stadt Kyritz Marktplatz 1 16866 Kyritz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

MITTEILUNG EINES VERGEBENEN AUFTRAGS

1) Erarbeitung einer Innenstadtstrategie (ab 2023)

Die zentralen Themen und Handlungsfelder die im Rahmen der Innenstadtstrategie durch den Dienstleister bearbeitet werden sollen, sind:

- Nachfolgeregung der Inhabergeführten Geschäfte

Probleme: Inhaber vieler Geschäfte sind gleichzeitig Eigentümer der Immobilien. In ca. 3 - 5 Jahren gehen viele von ihnen in den Ruhestand. Es besteht ihrerseits kein Interesse ihre bisherigen Ladengeschäfte an andere zu vermieten. Es besteht dann die Gefahr, dass es zukünftig deutlich weniger Ladengeschäfte gibt.

Der Dienstleister soll durch Gespräche, Aufklärung und ggf. Förderung (Nachnutzungskonzepte) das Interesse einer lebendigen Innenstadt darstellen. Damit das Interesse für eine Übernahme gesucht und auch gefunden wird.

- Netzwerkbildung (Identifikationssteigerung / Steigerung des Gemeinschaftsgefühls)

Der Dienstleister soll zusammen mit den Betreibern der Geschäfte agieren, um ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Netzwerk und Gemeinschaftsgefühl zu schaffen, damit zukünftig das Gesamtziel einer lebendigen Innenstadt erreicht wird.

- Schaffung von Barrierefreiheit

Problem: aktuell sind ca. 90% (Schätzung) aller Geschäfte in der Innenstadt nicht barrierefrei. Damit zukünftig für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstuhlfahrer, usw. das Überwinden von Barrieren abgeschafft wird, muss diese Thematik stärker in den Vordergrund gerückt und Lösungen geschaffen werden. Durch den Dienstleister soll das Thema sensibilisiert und Lösungsansätze mit ggf. Fördermöglichkeiten für den Einzelhändler vorgestellt werden.

Die Erarbeitung der Innenstadtstrategie soll bis zum 31.10.2023 erfolgt sein.

2) Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes Leerstand (ab April 2024)

Durch den Dienstleister soll ein Nutzungskonzept für den Leerstand entwickelt werden. Im ersten Schritt soll die Bestandsaufnahme der Ist-Situation erfolgen. In den nächsten Schritten müssen die Bedarfe und Interessen der Zielgruppen erfasst werden, damit langfristig eine Idee und Konzeptsammlung für die dauerhafte Nutzung von Geschäften in der Innenstadt gewährleistet ist. Auf Basis dieser Daten können aktiv die vorhandenen Leerstände vermarktet und beworben werden.

Umsetzungszeitraum ist der 01.02.24 bis 30.09.2024

3) Projektmanagement = Citymanager (gesamte Laufzeit)

Die Erarbeitung und Umsetzung der Innenstadtstrategie soll durch einen Citymanager erfolgen, welcher durch den Dienstleister zu stellen ist. Angedacht ist die Besetzung mit festen Ansprechpartnern sowie die Erreichbarkeit über eine zentrale Adresse in der Innenstadt, die als Anlaufstelle für Bewohner und Akteure dient. Diesem obliegen unter anderem folgende Aufgaben:

- Projektleitung und Projektsteuerung

- Berichterstattung an die Stadt Kyritz

- Aufbau und operative Begleitung des Innenstadtbeirats

- Ansprache an die Geschäftsleute und Ladenbesitzer, Eigentümer oder andere Beteiligte

- Vermittlung von Beratungsleistungen und Unterstützung der Eigentümer/Ladenbesitzer zur Nachfolge

- Beratung, Lobbyarbeit und Fördermittelakquise für Maßnahmen zur Barrierefreiheit

- Durchführung von Workshops zur Identifikation und Herleitung von Umsetzungsmaßnahmen basierend auf der o. g. Innenstadtstrategie

- Vernetzung aller beteiligten Akteure

- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen in Abstimmung mit der Stadt

- Kommunikation mit Verbänden

- Durchführung von Maßnahmen aus dem Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

- Durchführung von Befragungen zur Evaluierung der eingesetzten Maßnahmen

Der Citymanager soll ab Auftragsvergabe bis zum Ende des Projektes am 31. August 2025 die Erarbeitung und Umsetzung steuern. Dies soll am Standort Kyritz in der Innenstadt stattfinden, um als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung zu stehen. Es muss gewährleistet sein, dass ein Büro für den Leistungszeitraum angemietet wird.

Der Aufwand dieser Tätigkeit wird mit 20 Stunden pro Woche eingeschätzt.

4) Innenstadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit (gesamte Laufzeit)

Der Dienstleister soll durch Marketing- und Öffentlichkeitsmaßnahmen dazu beitragen, die Stakeholder zu vernetzen und insbesondere zu Ende der Projektphase Erfolge der zentralen Themen und Handlungsfelder: Nachfragereglung, Netzwerkbildung und Barrierefreiheit zu präsentieren, in den Köpfen zu verankern und in die Zukunft weiter zu tragen.

Die Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sollen dauerhaft über den kompletten Leistungszeitraum erfolgen. Die Kosten und der Stundenumfang für die Tätigkeiten sollen im Angebot dargestellt werden.

Die Stadt Kyritz erwartet ein Angebot über die beschriebenen Leistungen sowie den Betrieb des Innenstadt-Büros.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-287062
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe coopolis gmbh

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: coopolis gmbh
Postanschrift: Lenaustr. 12
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3062726362
Internet-Adresse: http://coopolis.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5WY1568GV93

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter: Bitte kennzeichnen Sie Ihre Unterlagen entsprechend, sofern diese Geschäftsgeheimnisse enthalten. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Falle eines Nachprüfungsverfahrens aus.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023

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