PDMS Referenznummer der Bekanntmachung: Skd 02/2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 120-380921)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung kreuznacher diakonie
Postanschrift: Ringstraße 58
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreuznacherdiakonie.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PDMS

Referenznummer der Bekanntmachung: Skd 02/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stiftung kreuznacher diakonie hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt und verfolgt das Ziel, moderne Dokumentations- und Managementsysteme in allen Fach- und medizinischen Organisationsbereichen zu implementieren und dadurch elektronische Dokumentationslücken zu schließen.

***

Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 120-380921

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe

ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m.

§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h.

Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und

Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 2.500.000 EUR)

***

4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB

i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).

Mindestanforderung:

Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall,

zweifach maximiert im Jahr

- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach

maximiert im Jahr

Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen

Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die

Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit

aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur

Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im

Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4

oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines

Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall

abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

***

5) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge

von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der

Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe

ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m.

§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):

Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h.

Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und

Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 2.500.000 EUR)

***

4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB

i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).

Mindestanforderung:

Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall,

zweifach maximiert im Jahr

- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach

maximiert im Jahr

Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen

Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die

Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit

aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur

Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im

Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4

oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines

Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall

abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

muss es heißen:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe

ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m.

§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h.

Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und

Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 1.500.000 EUR)

***

4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB

i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).

Mindestanforderung:

Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall,

zweifach maximiert im Jahr

- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach

maximiert im Jahr

Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen

Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die

Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit

aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur

Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im

Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4

oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines

Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall

abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

***

5) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge

von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der

Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist

***

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe

ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m.

§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):

Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h.

Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und

Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 1.500.000 EUR)

***

4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB

i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).

Mindestanforderung:

Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall,

zweifach maximiert im Jahr

- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach

maximiert im Jahr

Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen

Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die

Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit

aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur

Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im

Vertrag genannten Deckungssummen besteht.

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4

oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines

Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall

abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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