PDMS Referenznummer der Bekanntmachung: Skd 02/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreuznacherdiakonie.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: www.mmv-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
PDMS
Die Stiftung kreuznacher diakonie hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt und verfolgt das Ziel, moderne Dokumentations- und Managementsysteme in allen Fach- und medizinischen Organisationsbereichen zu implementieren und dadurch elektronische Dokumentationslücken zu schließen.
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Die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Stiftung kreuznacher diakonie betreibt 5 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland mit ca. 1300 Betten und behandelt jährlich über 53.000 stationäre Patienten.
Die Stiftung kreuznacher diakonie hat im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes Fördermittel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV beantragt und verfolgt das Ziel, moderne Dokumentations- und Managementsysteme in allen Fach- und medizinischen Organisationsbereichen zu implementieren und dadurch elektronische Dokumentationslücken zu schließen.
Ein wesentliches Element in den Behandlungsprozessen stellt die intensivmedizinische Versorgung dar. In den Intensiv- und Überwachungsbereichen (z.B. Chest Pain Unit) werden die Patienten nach schwierigen Eingriffen, Operationen sowie mit lebensbedrohlichen Erkrankungen und nach schweren Verletzungen versorgt. Um die anspruchsvolle Versorgung auf medizinisch hochwertigem Niveau zu garantieren, ist der Einsatz modernster Technologie erforderlich. Die Stiftung kreuznacher diakonie plant hierfür die vollumfängliche Implementierung eines Patientendatenmanagementsystems auf den Intensivstationen. Ein integriertes Anästhesieinformationsmanagementsystem ist mit anzubieten und wird optional beauftragt.
Das vorliegende Projekt verfolgt das Ziel, die Prozesse auf der Intensivstation (und ggf. der Anästhesie) durch den Einsatz von Technologie zu unterstützen.
1.2.1 Ausgangssituation
Die Prozesse der Intensivmedizin und der Anästhesie in den Häusern:
- Diakonie Krankenhaus Bad Kreuznach
- Diakonie Krankenhaus Kirn
- Hunsrück Klinik Simmern
sollen durch ein PDMS / AIMS unterstützt werden. Die Kernprozesse in der Intensivmedizin und -pflege sowie der Anästhesie laufen derzeit noch papierbasiert. So kommt es im Rahmen der Prozesse zu häufigen Medienbrüchen und somit in der Folge zu nicht wertschöpfenden Tätigkeiten. Diese zu beseitigen, stellt ein wesentliches Element des Projekts und der Ausschreibung dar.
1.2.2 Ziele
Die Ziele des Vorhabens sind:
- Erhöhung der Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Vermeidung von Medienbrüchen im Rahmen der intensivmedizinischen Behandlung und der perioperativen Prozesse
- Voll umfängliche digitale Dokumentation und Archivierung des Behandlungsverlaufs im intensivmedizinischen, anästhesiologischen und -pflegerischen Umfeld sowie Bereitstellung von Informationen zur digitalen Weiterverarbeitung in allen umgesetzten Bereichen
- Sicherstellung der Interoperabilität zwischen medizinischer Dokumentation und datenliefernden Medizingeräten
- Steigerung der Behandlungsqualität
- Optimierung des Behandlungsprozesses
- Reduzierung der eingesetzten Zeitaufwände für die Dokumentation im ärztlichen und pflegerischen Bereich
Auf Grundlage dieser Ziele wird der folgende Nutzen vom Projekt erwartet:
- Verbesserung der Abläufe und Workflows auf der Intensivstation und der Anästhesie durch Digitalisierung mit einer Zeiteinsparung im Bereich der Dokumentation
- Verbesserung der Kodierqualität und Steigerung der Erlöse
- Entlastung des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals von administrativen Tätigkeiten
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung für weitere 60 Monate. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
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Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz
Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß den Anforderungen gem. Ziffer 6.3.1 der "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" und gemäß Ziffer III.1.2 dieser Bekanntmachung.
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Auswahlkriterium 2: Qualität der vergleichbaren Referenzen
Gewertet werden 3 Referenzhäuser mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren gemäß der Anforderungen in Ziffer 6.3.2 der "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterverhältnis im Produktbereich PDMS/AIMS
Bewertet wird das Verhältnis der Mitarbeiter gemäß der Anforderungen in in Ziffer 6.3.3 der "0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags" und gemäß Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung.
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Gesamtauswahlentscheidung
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Antikorruption/Scientologyschutzerklärung/Russlandsanktionen" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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2) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h. Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 2.500.000 EUR)
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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5) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Eigenerklärung Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (d.h. Patientendatenmanagementsystem/PDMS-Produkte für die Bereiche Anästhesie und Intensiv, ohne Hardware, in der DACH-Region, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in EUR netto (pro Jahr mind. 2.500.000 EUR)
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4) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV).
Mindestanforderung:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
- Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren.
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7) Mindestanforderung: Nachweis von mind. 3 Referenzhäusern mit Einsatz in der Intensivstation mit jeweils mindestens 10 überwachten Betten aus den letzten drei Jahren.
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8) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
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9) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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10) Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau B2 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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11) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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12) Erklärung Unternehmensdaten
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13) Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamtzahl Beschäftigten). Mindestanforderung:
Nachweis von mind. 30 VK im Produktbereich PDMS/ AIMS im Unternehmen des Anbieters.
7) Mindestanforderung: Nachweis von mind. 3 Referenzhäusern mit Einsatz in der Intensivstation mit jeweils mindestens 10 überwachten Betten aus den letzten drei Jahren.
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10) Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau B2 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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11) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters
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13) Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamtzahl Beschäftigten). Mindestanforderung:
Nachweis von mind. 30 VK im Produktbereich PDMS/ AIMS im Unternehmen des Anbieters.
14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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16) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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17) Eigenerklärung Russlandsanktionen
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18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
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19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister - falls vorliegend -
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20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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21) Mustererklaerung_3_Mindestentgelt
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22) Scientology-Schutzerklärung
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23) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Hinweis zur Angabe der Vergabekammer
Nur der guten Ordnung halber teilt die Vergabestelle im Hinblick auf den vergaberechtlichen Rechtschutz mit, dass die Vergabekammer nach Auffassung der Vergabestelle aufgrund der fehlenden Eigenschaften des Zuwendungsempfängers als öffentlicher Auftraggeber nicht zuständig sein dürfte. Die Angabe dieser erfolgt aus Sicht der Vergabestelle rein informativ, damit Bietern eine Anlaufstelle zur Verfügung steht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6U3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
***
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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