Dienstleistung zur Einführung eines IT-Multiprojektmanagement und Erarbeitung eines IT-Leitbildes/Strategie
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 51
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bird & Bird LLP
E-Mail:
Telefon: +49 40460636176
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ls.brandenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Einführung eines IT-Multiprojektmanagement und Erarbeitung eines IT-Leitbildes/Strategie
Der LS (Landesbetrieb Straßenwesen) beabsichtigt Beratungsleistungen auf Abruf als Unterstützung an ex-terne Dienstleister zu vergeben. Die Dienstleistung soll in zwei Losen vergeben werden. Es soll keine spezielle Methode eingeführt werden. Es soll ein pragmatisches, systematisches Vorgehen im LS etabliert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Akzeptanz des genannten Vorgehens. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
IT-Leitbild und IT-Strategie
Im ersten Los soll dem LS Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden, die ihn dabei unterstützt eine IT Strategie zu entwickeln und zu implementieren, welche die Ziele der Behörden-Strategie unterstützt.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Multiprojektmanagement, IT-Projektportfolio und Vorgehen zu Einführung neuer IT-gestützter Verfahren
Ein IT-Projektmanagement im LS soll die bewährten Methoden des ZIT-BB zu dem Thema an den LS adaptie-ren. Es soll sowohl den Umgang mit dem einzelnen IT-Projekt beschreiben wie auch den Umgang mit der Gesamtzahl aller IT-Projekte im LS. Zunächst soll der gesamte Ablauf ohne ein besonderes IT-Tool - Stan-dardwerkzeuge sind ausgenommen – beschrieben und etabliert werden.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Leitbild und IT-Strategie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Auftragswertes in den Abschnitten II und V erfolgte aus technischen Gründen. Der tatsächliche Auftragswert ist Geschäftsgeheimniss der Pateien.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652