Geothermie Neuruppin – Planung und Baubetreuung Umbau Wärmepumpen-Anlagen- sowie Neubau Thermalwassergebäude

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Neuruppin GmbH
Postanschrift: Heinrich-Rau-Str. 3
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Artur Dzasokhov
E-Mail:
Telefon: +49 3391/511320
Fax: +49 3391/511180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swn.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtwerke

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geothermie Neuruppin – Planung und Baubetreuung Umbau Wärmepumpen-Anlagen- sowie Neubau Thermalwassergebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.

Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Pro-duktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.

Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Neuruppin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betriebsgebäude EG/OG: ca. 607m²

Neubau: ca. 300 m² (Abmaße: 24m x12m x7m)

Zu bearbeitende/umzusetzende Leistungsphasen: LP5 bis LP9

a) Erstellen der Ausführungsplanung

Durcharbeiten der Ergebnisse aus der LP 3-4, Einarbeiten der statisch relevanten Details sowie Ausführungsdetails von anderen Fachplanern in die Ausführungsunterlagen aus den Vorgaben der Auflagen aus der Baugenehmigung, Erarbeiten der Ausführungs-/Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 oder größer

b) Vorbereitung der Vergabe

Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Ermitteln der Kosten auf Grundlage von bepreisten Leistungsverzeichnissen, Kostenkontrolle, Zusammenstellung der Vergabeunterlagen

c) Mitwirkung bei der Vergabe

Einholen der Angebote, Prüfen und deren Auswertung, Erstellen von Preisspiegeln pro Gewerk, Führen von Bietergesprächen, Erstellen der Vertragsunterlagen auf Grundlage der Vergabevorschläge, Empfehlung für Auftragserteilung, Vorbereiten der Aufträge nach VOB/B

d) Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und den Ausführungsplänen in künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Koordinierung aller am Bau Beteiligten, Erstellung Bauzeitenplan, Fortschreiben und

Überwachung, Dokumentation Bauablauf, gemeinsames Aufmaß mit am Bau beteiligten

Firmen, Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle, Technische Abnahme der Bauleistungen nach VOB, Auflisten der Verjährungsfristen, Überwachen der Beseitigung bei der Abnahme festgestellten Mängel

e) Brandschutzkonzept

Erstellung des Brandschutzkonzeptes nach Bbg.BO, Stand 1. Juli 2016, Brandenburgische

Feuerungsverordnung BbgFeuV vom 13. Januar 2006 geändert durch Verordnung vom 13. September 2010 mit allen notwendigen Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten), Objektlageplan zum Antrag

f) Technische Nachweise

Aufstellung/Berechnung zur Statik, die zur Umsetzung des Bauvorhabens notwendig sind aus entsprechenden Planungsleistungen mit Entwurfs-/ Genehmigungsplanung.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 105-330473
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,

dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

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