Los 1: Bauhauptgewerk - Neubau IKTB - Aula und Aufwärmküche Albert-Schweitzer-Grundschule Stadt Treuenbrietzen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-10-23-VOB-OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Großstraße 105
Ort: Treuenbrietzen
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 33748-74762
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.treuenbrietzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Bauhauptgewerk - Neubau IKTB - Aula und Aufwärmküche Albert-Schweitzer-Grundschule Stadt Treuenbrietzen
Die Albert-Schweizer-Grundschule in Treuenbrietzen benötigt hinsichtlich der steigenden Schülerzahlen zusätzliche Räumlichkeiten zur Gewährleistung ihrer Ganztagsbetreuung. Für die Ganztagsbetreuung von ca. 330 - 350 Kinder soll auf dem Grundstück der Albert-Schweizer-Grundschule ein Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 1.500 qm erstellt werden.
Der Neubau ist als ein kompakter zweigeschossiger Hallenbau geplant. Mit einer innen liegenden Halle als Aula und den vierseitig umfassenden weiteren Nutzräumen als Gruppen- und Arbeitsräume. Die innen liegende Aula ist zweigeschossig und hat im Obergeschoss eine umlaufende offene Galerie.
IKTB Albert-Schweitzer-Gesamtschule Albert-Schweitzer-Straße 23 14929 Treuenbrietzen
Die Albert-Schweizer-Grundschule in Treuenbrietzen benötigt hinsichtlich der steigenden Schülerzahlen zusätzliche Räumlichkeiten zur Gewährleistung ihrer Ganztagsbetreuung. Für die Ganztagsbetreuung von ca. 330 - 350 Kinder soll auf dem Grundstück der Albert-Schweizer-Grundschule ein Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 1.500 qm erstellt werden.
Der Neubau ist als ein kompakter zweigeschossiger Hallenbau geplant. Mit einer innen liegenden Halle als Aula und den vierseitig umfassenden weiteren Nutzräumen als Gruppen- und Arbeitsräume. Die innen liegende Aula ist zweigeschossig und hat im Obergeschoss eine umlaufende offene Galerie.
Der Eingang des geplanten Hauses liegt ostseitig am Schulhof der
Grundschule. Die Haupterschließung im Innern erfolgt ebenfalls über die zweigeschossige Halle und die zentral angelegte einläufige Treppe zur Galerie des Obergeschosses. Diese Haupterschließung bildet auch den 1. Rettungsweg. Ein Aufzug erschließt das Obergeschoss barrierefrei. Zwei weitere abgeschlossene Treppenhäuser bilden den jeweiligen zweiten Rettungsweg mit direktem Ausgang ins Freie.
Im Obergeschoss sind umlaufend 9 Gruppenräume und 2 Funktionsräume über die Galerie erschlossen angeordnet. Die Lesebereiche mit Garderoben sind als großzügige, offene Nischen an der Galerie angelegt. Im Erdgeschoss ist die innen liegende Halle zentrale Erschließung und Aula. Die Aula ist für max. 200 Personen ausgelegt. In einer räumlichen Nische zwischen Aufzug und Werkraum ist eine Bühne angelegt. Die Räume der Verwaltung
und Erzieher / innen sind über einen kleinen Stichflur von der Halle aus erschlossen. Der Schulklub mit Mensa liegt nach Norden und ist über eine großzügige Verglasung mit der Halle verbunden. Eine im Norden liegende Terrasse ermöglicht im Sommer den Aufenthalt im Freien. Die anschließende Küche soll auch für schulisches Kochen genutzt werden, über die Terrasse ist ein direkter Zugang von außen möglich. Die allgemeinen Funktionsräume (Werken, Spielen, Medien) sind direkt über die Halle erschlossen. Die Hausanschlussräume (HLS und Elektro) sowie der Hausmeister liegen im Norden direkt neben den sanitären Anlagen. Die sanitären Anlagen sind in beiden Geschossen über einen separaten Stichflur an einem Fluchttreppenhaus erschlossen. Das Lager liegt gegenüber der Küche, in unmittelbarer Nähe zum Schulklub.
Im südlichen Außenbereich sind PKW-Stellplätze und Bushaltestelle mit Wartebereich vorgesehen. Diese werden in getrennter Planung durch einen Landschaftsarchitekten und Verkehrsplaner geplant.
Außenwände / Fassade / Fenster und Türen
Zweischalige Außenwand mit äußerer Klinkerfassade, in Hohlschicht
liegender Dämmung und innen liegendem Massivmauerwerk aus Kalksandstein.
Die weiteren offenen Fassaden als Pfosten-Riegel-Konstruktion mit
Holz-Alu-Fenstern als Öffnungsflügel.
Dach
Flachdach mit Stahlbetondecke und Gefälledämmung sowie außenliegende Entwässerung. Der Dachausschnitt mit Glaseindeckung dient für die Belichtung und Entrauchung der Halle.
Decken / Böden
Stahlbetondecken / Bodenplatte mit Abdichtung und Wärmedämmung mit Estrich im Erdgeschoss sowie Estrich auf Trittschalldämmung im
Obergeschoss. Bodenbeläge: Halle, Schulklub, Technikräume, Hausmeister und Lager:
Feinsteinzeug bzw. Betonwerkstein; Sanitärräume und Küche:
Fliesen; Galerie und Lesebereiche sowie Gruppen- und Funktionsräume: Linoleum.
Treppen: Stahlbeton- Fertigteiltreppen mit Feinsteinzeug bzw. Betonwerkstein als Oberbelag.
Heizung
Geplant ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für die gesamten Gebäude auf dem Campus der Albert-Schweizer-Grundschule.
Das derzeitige KITA-Gebäude zwischen dem Bauplatz und
der Albert-Schweitzer-Straße, als auch das Heizhaus und
das Mensagebäude sollen während der Bauzeit weiterhin
in Betrieb bleiben. Dies muss als Erschwernis mit einkalkuliert werden, da auf den Betrieb Rücksicht genommen werden muss.
Die Maßnahme erhält über die ILB zweckgebundene Zuwendungen auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz - im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KlnvFG2-Richtlinie) und §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg.
Ebenso erhält die Maßnahme Mittel einer Bedarfszuweisung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales zur Finanzierung des Eigenanteils im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Schulinfrastruktur (KInvFG2).
Weiterhin ist beabsichtigt, Fördermittel gemäß dem Entwurf einer Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (RL Investitionsprogramm Ganztag) zu akquirieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle/IHK. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche mindestens folgende Deckungssummen pro Schadenfall aufweisen muss: Personenschäden 3,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR. Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle einer Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen
- Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 6 d EU VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen, welche in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt worden sind, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 Referenzen). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen
2. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten (aufgeschlüsselt nach gewerblich und angestellten Mitarbeitern), tabellarisch dargestellt
3. Benennung der technischen Ausrüstung, die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung steht.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu 1. und 2. der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
Der Bieter kann sich zu 1. im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Rohbauarbeiten im Hochbau auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Auf gesondertes Verlangen: ausführliche Soka-Baubescheinigung über die Bruttolohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten (nicht älter als 6 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Treuenbrietzen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen ( § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A - EU)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden vor Ablauf der Angebotsfrist bis zum 01.08.2023, 23:59 Uhr beantwortet.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Sollten versehentlich bietereigene AGB beigefügt sein, werden diese nicht anerkannt.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.) Allgemeines (Kommunikation und Vergabeunterlagen)
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit .
Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBQ6EWZ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.