Stadt Zehdenick: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Falkenthaler Chaussee 1
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69175373960
Fax: +49 69175373969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zehdenick.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Zehdenick: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 17,6 Tsd. Quadratmetern.
Los 1: Unterhalt- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Zehdenick mit rund 2,3 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glas- und Rahmenreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Zehdenick mit rund 5 Tsd. m² Glasflächen
Eine Verlängerung um zweimal ein Jahr ist möglich, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahlen (Gesamt/Meister/Facharbeiter/Auszubildende)
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung im vier Augen Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.