Bussonderfahrstreifen Potsdamer Straße zwischen Lindstedter Chaussee und Amundsenstraße - 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474-228-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bussonderfahrstreifen Potsdamer Straße zwischen Lindstedter Chaussee und Amundsenstraße - 2 Lose
Die Landeshauptstadt Potsdam plant die Umsetzung eines Bussonderfahrstreifens in der Potsdamer Straße zwischen Lindstedter Chaussee und Amundsenstraße (Los 1) sowie die Planung der Verkehrsanlage Knoten Potsdamer Straße/Rückertstraße/Hugstraße (Los 2).
Potsdamer Straße zwischen Lindstedter Chaussee und Amundsenstraße
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Die LHP plant die Umsetzung eines Bussonderfahrstreifens in der Potsdamer Straße zwischen Lindstedter Chaussee und Amundsenstraße. Gegenstand der Angebotsabgabe ist ein Honorarangebot für die Planung der Verkehrsanlage, der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes und der Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages.
Zu den baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen und Planungen gehören:
- Schaffung barrierefreier Haltestellen
- Erneuerung der Straßenbeleuchtung
- Anpassung der Lichtzeichenanlagen am Knoten 212 Potsdamer Straße/Florastraße und am Knoten 210 Potsdamer Straße/Amundsenstraße und Schaffung einer Busschleuse Knoten 210
- Stadteinwärts ein Bussonderfahrstreifen und in der Nebenanlage ein Radweg
Die Leistung beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 2 inklusive der ausgeschriebenen besonderen Leistungen. Als optionale Leistungen sind die Leistungsphasen 3-8 inklusive der geforderten besonderen Leistungen mit anzubieten.
Das Nachverdichten der Messpunkte der Bestandsdaten wird über "Besondere Leistungen" erfasst. Des Weiteren sind folgende besonderen Leistungen zu erbringen:
- Baugrunduntersuchungen einschließlich Geotechnischen Bericht
- visuelle Baumschau inklusive Erläuterungsbericht
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
Im Rahmen der optional anzubietenden Leistungsphasen 3 bis 8 sind folgende besonderen Leistungen zu erbringen:
- Überlegungen zur Baulogistik/ zum Bauablauf/ zu Bauabschnitten
- Kostenkontrolle
- Prüfen von Nachträgen
- Bestandsaufnahme Zufahrten
- Kostenkontrolle Grundstückszufahrten
- örtliche Bauüberwachung
- ökologische Baubegleitung
Die anrechenbaren Nettobaukosten belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Die Verkehrsanlage liegt nach Einschätzung der LHP für die Objektplanung in der Honorarzone III - Mindestsatz.
Fristen Los 1:
Beginn der Ausführung:
Spätestens 15 Werktage nach Zuschlagserteilung
Vollendung der Ausführung nach Datum:
Einzelfristen für:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 1- 2 = spätestens 02/2024
- Landschaftspflegerischer Begleitplan = spätestens 05/2024
- Artenschutzbeitrag = spätestens 05/2024
Optionale Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 3- 6 = spätestens 08/2024
2.3.5 Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 7 = spätestens 12/2024 (in Abhängigkeit Vergabe Bauleistungen)
- Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 8 = spätestens ab 03/2025 für die Bauzeit bis zur Abnahme der Bauleistungen (in Abhängigkeit Vergabe Bauleistungen)
Potsdamer Straße/Rückertstraße/Hugstraße
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand der Angebotsabgabe ist ein Honorarangebot für die Planung der Verkehrsanlage Knoten Potsdamer Straße/ Rückertstraße/ Hugstraße.
Die bestehende Verkehrsanlage weist folgende Defizite auf:
- Leistungsfähigkeitsdefizite aufgrund zusätzlicher Verkehre in Bestandssituation zu erwarten
- Übersehen der Querenden über die nördliche Furt durch Kfz-Verkehr der Hugstraße
- In Teilabschnitten eingeschränkte Sichtverhältnisse der Kfz auf LSA Potsdamer Straße
- Geringe Sichtweite Kfz-Verkehr Bypass Rückertstraße auf Linksabbieger der Potsdamer Straße
- Sichtbehinderungen durch paralleles Aufstellen in der Hugstraße
- Fehlende Furt über die Hugstraße
- Eingeschränkte Sicht vom Kfz-Verkehr auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer von der Mittelinsel über den Bypass
- Der Radverkehr wird auf der nördlichen bzw. östlichen Nebenanlage auf einem gemeinsamen Geh- Radweg im zweirichtungsverkehr geführt. Die gemeinsame Führung der Fußgänger und Radfahrer auf der ca. 2,80 m breiten Nebenanlage birgt ein hohes Konfliktpotential zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen. Verschärft wird diese Situation durch den Zweirichtungsverkehr der Radfahrer. Diese Führung birgt zusätzliche Gefahrenpotentiale an Zufahrten und Einmündungen.
Das Nachverdichten der Messpunkte der Bestandsdaten wird über "Besondere Leistungen" erfasst.
Des Weiteren sind folgende besonderen Leistungen zu erbringen:
- Baumgutachten
- Erstellen von Leitungsbestandsplänen
Die anrechenbaren Nettobaukosten belaufen sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Die Verkehrsanlage liegt nach Ein-schätzung der LHP für die Objektplanung in der Honorarzone III - Mindestsatz.
Fristen Los 2:
Beginn der Ausführung:
Spätestens 15 Werktage nach Zuschlagserteilung
Vollendung der Ausführung nach Datum:
- spätestens 29.02.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular Eigenerklärung zur Eignung).
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) und Formular Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig).
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) (sofern einschlägig)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) und Formular Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war).
(3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular Nachunternehmerleistungen und Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) und Eignungsnachweise des Nachunternehmers beizulegen (sofern einschlägig und das Nachunternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular Eigenerklärung zur Eignung)
(2) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(3) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
(4) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es muss für beide Lose ein Angebot abgegeben werden.
Jedes Los wird im Ergebnis an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6CL9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit