VE 02.1-Schh Referenznummer der Bekanntmachung: VE 02.1-Schh
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE401
Postanschrift: Kirchgasse 2
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Hochbau Vergabestelle des FSA e.V.
E-Mail:
Telefon: +49 33313656577
Fax: +49 3331298056
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freie-schule-angermuende.de
Adresse des Beschafferprofils: https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Abschnitt II: Gegenstand
VE 02.1-Schh
Planungs-, Vergabemitwirkungs-, Objektüberwachungs- und
Dokumentationsleistungen für die Maßnahme:
Umbau und Sanierung eines Schulhofes, Kirchgasse 2 und Kirchgasse 3 in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e.V.
Freie Schule Angermünde e.V Kirchgasse 2 16278 Angermünde
Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich im Wesentlichen
auf die Leistungsbilder:
Freianlagenplanung Schulhof, mit Möblierung und Spielgeräten, gemäß §§39, 40, Anlage 11 HOAI,
Leistungsphase 3, 5-8:
- alle Grundleistungen
- Besondere Leistungen (pauschal)
- Besondere Leistungen (zum Nachweis)
unvorhergesehene bauliche Umstände
1.) LEADER; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209317000143, 2.) GAK; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209520000026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Abgabe berechtigt sind Einzelbieter und Bietergemeinschaften , sowie Einzelbewerber /Bietergemeinschaften, welche qualifizierte Nachunternehmer zur Erbringung einzelner angefragter Leistungen verpflichten.
Der / die Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft haben mit dem Teilnahmeantrag anhand vom Auftraggeber vorgegebener Vordrucke folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug:
Aktueller Auszug / aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder eine Kopie des- / derselben, sofern der / die Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist / sind. Der Auszug / die Auszüge soll möglichst zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein.
2. Schriftliche Erklärung zu Ausschlussgründen:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den / die Bieter / die Bietergemeinschaft haben der / die Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3. Bietergemeinschaftserklärung:
Bietergemeinschaften haben in der Bietergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben / hat zu erklären, dass die Bildung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft geltende Nachweise vorzulegen.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. firmenverbundenen Unternehmen zurückgreift, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Pkt.1 und Pkt. 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die firmenverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der firmenverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bieter/ die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen nachzufordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder eingebundene qualifizierte Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anhand vom Auftraggeber vorgegebener Vordrucke folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung /Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristen des für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) der / des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2020, 2021, 2022 abgeschlossen wurden.
Die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft inkl. eingebundener qualifizierte Nachunternehmerwerden von der Vergabestelle addiert.
Sofern die / der Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / firmenverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die o.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend Benannten vorgelegt wird. Soweit der Bieter / Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / firmenverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziff. III.1.1) Pkt. 1) und Pkt. 2) sowie nach Ziffer III.1.2)für den Dritten / Nachunternehmer / firmenverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / firmenverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des / der Unternehmen geltende Nachweisevorzulegen.
Geforderte Mindeststandards:
3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum offenen Verfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von:
[Betrag gelöscht] EUR netto / Jahr des / der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, jährlich in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Von den Bietern bzw. Bietergemeinschaften sind Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2013 erbracht worden sind und deren nachfolgend genannten Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen. Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular "Eigenerklärung Referenzen" auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, welches von den Bietern genutzt werden soll:
https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Weitere Inhalte zu den Anforderungen der Referenzen, siehe Anlage:
230630 Anlage zur Bekanntmachung
https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle ist öffentliche Auftraggeberin gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Beschaffung der Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen von § 73ff. Vergabeverordnung (VgV) als offenes Verfahren, mit Eignungsprüfung.
Die in II.2.7) enthaltenen Zeitangaben umfassen die Leistungen der Leistungsphasen 3, 5-8 HOAI bis Fertigstellung des Bauvorhabens Schulhof und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise:
Teilnahmeantrag, Eignungs-, Angebotsunterlagen und deren Anlagen sind zu kennzeichnen, in deutscher Sprache digital über das Vergabeportal DTVP einzureichen.
Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Telefax oder in postalischer Form, z. B. mittels E-Mail, Post ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete "Kennzettel" (Formular) verwendet werden.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 12 Kalendertage vor Ablauf des Termins nach IV.2.2) an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oderverspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens(vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail Adresse zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis: die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Qualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt)erhältlich unter:
https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXL6GU4
Postanschrift: EnergieHeinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesemBekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestellegem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer desLandes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstößeund in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.
Gemäß Richtlinie 2014/24/EU, Anlage V Teil C Nr. 25 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtlichevorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und dieFristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf die unterfolgendem Link (Ziffer VI.4.3) hinterlegten Unterlagen verwiesen: (URL) https://fsa.protonet.info/public_links/wbeTmb3riLumFr5SPyyJyg
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-400