Esri Lizenzvereinbarung für die Kommunalverwaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-541-178-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Esri Lizenzvereinbarung für die Kommunalverwaltungen
Die kreisfreie Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat aktuell 186.262 Einwohner (Stand: 31.12.2022) und beabsichtigt das Lizenzmodell "Small Government Enterprise Agreement (SG EA) / Lizenzvereinbarung für Kommunalverwaltungen (E214i)" mit einer Einwohnerdichte von 150.001 - 200.000 (entspricht Stufe 5) der ESRI Deutschland GmbH fortzuführen.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Aufgrund der Verwendung von ArcGIS Desktop (Map und Pro) via Citrix Terminallösungen und der Nutzung von Lösungen von Drittanbietern (wie Geooffice der Fa. VertiGIS) sind die Lizenzen auch als ConcurrentUse-Lizenzen (200 Stck.) ab Version 10.8.1 (ArcGIS Desktop) bereitzustellen. Weiter ist die bestehende ArcGIS-Online-Subscription 1474797947 inkl. der bestehenden Services fortzuführen. Der technische Support der Esri-Produkte erfolgt während der Vertragslaufzeit über die Esri Deutschland GmbH telefonisch oder im Bedarfsfall als Fernwartung. Er umfasst u. a. die Unterstützung bei Programm- und Anwenderfehlern. Der Softwaredownload und Lizenzabruf erfolgt über das MyEsri-Portal mit der Kundennummer: 33818. Berechtigt zur Nutzung gemäß Lizenzvereinbarung sind alle Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Potsdam inkl. der LHP eigenen Außenstellen wie bsbw. Naturkundemuseum, Feuerwehr sowie der Kommunale Eigenbetrieb (KIS) der LHP.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aus technischen Gründen kommt für die Beschaffung der v. g. Leistungen nur die Esri Deutschland GmbH in Betracht, da die anderen Vertriebspartner der Esri Deutschland GmbH keine Leistungen anbieten können, welche die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollumfänglich abdecken. Die Esri Deutschland GmbH ist alleiniger Technologiepartner für Kommunalverwaltungen. Daher wurde eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und nur ein bestimmtes Unternehmen diese Leistungen erbringen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ringstraße 7
Ort: Kranzberg
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses", in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6C19
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.