Winterdienst 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-226-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst 2023-2025
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in den jeweiligen Losen ausgeschriebenen Objekte.
Für die Durchführung des ausgeschriebenen Winterdienstes wird als
Winterperiode der Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.03.2024 und vom
01.11.2024 bis 31.03.2025 vereinbart. Es wird auf den abzuschließenden Vertrag, der als Anlage 2 im Entwurf dem Leistungsverzeichnis beigefügt ist, verwiesen, welcher zusätzlich die
Option einer Verlängerung vorsieht.
Winterdienst 2023-2025 Los 1
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in den jeweiligen Losen ausgeschriebenen Objekte.
Für die Durchführung des ausgeschriebenen Winterdienstes wird als
Winterperiode der Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.03.2024 und vom
01.11.2024 bis 31.03.2025 vereinbart. Es wird auf den abzuschließenden Vertrag, der als Anlage 2 im Entwurf dem Leistungsverzeichnis beigefügt ist, verwiesen, welcher zusätzlich die
Option einer Verlängerung vorsieht.
Es besteht die Option einer Verlängerung vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027.
Winterdienst 2023-2025 Los 2
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ
hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom
Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen
auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu
streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in diesem Los ausgeschriebenen Objekte.
Es besteht die Option einer Verlängerung vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027.
Winterdienst 2023-2025 Los 3
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ
hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom
Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen
auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu
streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in diesem Los ausgeschriebenen Objekte.
Es besteht die Option einer Verlängerung vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027.
Winterdienst 2023-2025 Los 4
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ
hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom
Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen
auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu
streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in diesem Los ausgeschriebenen Objekte.
Es besteht die Option einer Verlängerung vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027.
Winterdienst 2023-2025 Los 5
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung eines qualitativ
hochwertigen und effektiven Winterdienstes der Liegenschaften, die sich
im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befinden oder vom
Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam verwaltet werden. Danach sind die Flächen
auf dem Grundstück von Schnee und Eis zu beräumen und bei Glätte zu
streuen (Winterdienstleistungen).
Die als Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügte Objektliste
gibt insbesondere Auskunft über die Anzahl und die Lage der
Grundstücke sowie die Beschaffenheit und die durchzuführenden
Arbeiten der in diesem Los ausgeschriebenen Objekte.
Es besteht die Option einer Verlängerung vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 und vom 01.11.2026 bis 31.03.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
1. Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
- Eigenerklärung in Form einer Liste über mindestens 3 geeignete
unternehmensbezogene(n) geeigneten Referenz(en) aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier: Jede der mindestens drei (3) Referenzen belegt jeweils den Winterdienst für eine zu bearbeitende Fläche pro Durchgang, die mindestens der Fläche des größten angebotenen Loses entspricht. Das bedeutet im Einzelnen:
Für Los 1: 3 Referenzen à 18.500 m²
Für Los 2: 3 Referenzen à 17.500 m²
Für Los 3: 3 Referenzen à 17.500 m²
Für Los 4: 3 Referenzen à 17.000 m²
Für Los 5: 3 Referenzen à 2.900 m²
Zudem sind Folgende Angaben für die Referenzen vorzunehmen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungzeitraum
- Beschreibung der Leistung
- Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontakdaten (E-Mail und Telefonnummer)
- ggf. Referenzbescheinigung sofern vorhanden
Die eingereichten 3 Referenzen gelten für alle angebotenen Lose. Das heißt, die eingereichten Referenzen für das größte angebotene Los gelten auch für alle kleineren angebotenen Lose.
Sofern mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden die jeweils besten drei Referenzen zur Wertung herangezogen. Die Abgabe weiterer Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. (Formular 4.6)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU).
(2) ggf. Vertragsbedingungen Brandenburgisches Vergabegesetz:
Erklärung zur Vertretung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular 4.2 EU).
(3) ggf. Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) nebst Verpflichtungserklärung
(4) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU)
(5) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(6) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12).
(7) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU).
(8) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6BZU
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.