Bewachungsleistungen für die städtische Unterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: D 36/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baucontrolling und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-345
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen für die städtische Unterkunft
Bewachungsleistungen für die städtische Unterkunft
Stadt Schwedt/Oder Breite Allee 31-35 16303 Schwedt/Oder
Die Stadt Schwedt/Oder betreibt in der Breiten Allee 31-35 eine Obdachloseneinrichtung mit einer Kapazität für max. 57 Plätze. Für diese ist die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes in der Städtischen Unterkunft beabsichtigt. Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrages ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Nutzer und Besucher des bewachten Objektes gerecht zu werden, das Objekt entsprechend der sicherheitstechnischen und der geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen sowie Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden abzuwenden und Menschen, Sach- und Vermögenswerte zu schützen. Der Auftragnehmer (AN) hat im Falle unmittelbarer Gefahren geeignete Sofortmaßnahmen zu deren Gefahrenabwehr einzuleiten. Dabei ist der AN an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Der AN führt ihm Rahmen der Bewachungsleistung Kontrollgänge im Objekt durch.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Vertragsende des laufenden Jahres durch den AG oder den AN gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet automatisch am 30.09.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
- Erlaubnis nach § 34a GewO für die Ausübung des Bewachungsgewerbes (Unternehmen)
- Gewerberechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Erlaubnisbehörde
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
-Darstellung des Unternehmens (Unternehmensstruktur und -beschreibung, Gründungsdatum, Gesamtbeschäftigtenzahl, Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich Bewachung)
- Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung (gemäß § 14 BewachV)
- Die vorgesehenen MitarbeiterInnen müssen eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung (§ 12 i. V. m. § 8 BewachV) vor einer Industrie- und Handelskammer oder gleichwertig abgelegt haben - der Nachweis für die einzusetzenden Mitarbeiter muss vor der Zuschlagserteilung vorliegen
- Sofern vorhanden: Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens gemäß der DIN ISO 9001 bzw. DIN 77200
- Mindestens zwei Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre mit etwa gleichem Leistungsspektrum in etwa gleicher Größenordnung für die Objektbewachung - eine Nachforderung erfolgt nicht
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
§ 55 Abs. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen.
Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder.
Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39
Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86CVB
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-345
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse: www.schwedt.eu