Planung Ausbau des Straßenzugs Handelsstraße, Bäckerstraße und Steinstraße zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßennetz in Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: P 02-2023-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baucontrolling und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-349
Fax: +49 3332446243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Ausbau des Straßenzugs Handelsstraße, Bäckerstraße und Steinstraße zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßennetz in Schwedt/Oder
Die Stadt Schwedt/Oder plant den Ausbau des Straßenzugs Handels-, Bäcker- und Steinstraße im Gewerbegebiet "Handelssstraße". Diese Straßen sind als Sammelstraßen gewidmet und leiten den Verkehr zur Bundesstraße 166. Sie sind ebenfalls Bestandteil des städtischen Busliniennetzes. Die zum größten Teil mit einer Betondecke versehenen Fahrbahnen weisen erhebliche Schäden in Form von Unebenheiten, Brüchen bis hin zu Schlaglöchern, Flickstellen, Rissen und Verformungen auf. Auch die Geh-/Radwege sind verschlissen und müssen erneuert werden. Die Regenwasserentwässerungsanlagen befinden sich zum größten Teil auf privaten Grundstücken und müssen in den Fahrbahnbereich verlagert werden. Die Bearbeitungsgrenzen sind in Anlage 2 dargestellt. Die Gesamtlänge des Straßenzugs beträgt ca. 2,1 km, die Fahrbahnen sind i.d.R. 6 m breit. Die Anordnung und Breiten von Geh-und Radwegen variieren innerhalb des Straßenzugs.
Auf Grund der beengten Verhältnisse auf den städtischen Grundstücken ist eine Bepflanzung nicht möglich. Sie ist teilweise in Randlage auf den privaten Grundstücken vorhanden und zu erhalten.
Standortangaben:
Kreis: Uckermark
Gemeinde: Schwedt/Oder
Gemarkung: Schwedt/Oder
Eigentumsverhältnisse: kommunales Eigentum
Der Straßenzug Handels-, Bäcker- und Steinstraße mit einem Teilabschnitt des Dammwegs und dem Kaufweg stellt die Hauptachse des Gewerbegebiets dar, ist Zubringer zur Werner-Seelenbinder-Straße als Teil der Bundessstraße 166 und darüber hinaus neben dem Schwerverkehr mit Busverkehr belegt. Die Fahrbahnen sowie die Geh- und Radwege sind in grundhaftem Ausbau herzustellen.
Die Fahrbahnbreiten müssen erhalten bleiben. Die Breiten und Anordnung der Nebenanlagen sind zu prüfen und sichere Querungsmöglichkeiten zu planen. Ziel ist es u.a., auf mindestens einer Fahrbahnseite einen durchgängigen Radweg anbieten zu können. Die Fahrbahnen sollen einen Asphaltaufbau erhalten. Vorzugsweise soll dies auch für die Radwege geprüft werden. Die Gehwege und kombinierten Rad-/Gehwege sollen weiterhin in Betonsteinpflaster hergestellt werden. Die Ausbildung der Knotenpunkte soll entsprechend den maßgeblichen Bemessungsfahrzeugen sowie der Berücksichtigung einer optimalen Querung für Radfahrer und Fußgänger geprüft werden. Die Verkehrssicherheit am y-artig gestalteten Knotenpunkt der Handelsstraße mit den Zufahrten zum Oder-Center und dem ZOB ist zu verbessern. Hier wäre eine Kreisverkehrslösung denkbar. Die Lage der vorhandenen Bushaltestellen ist unter Beachtung der aktuellen Anforderungen zu prüfen, die Warteflächen anzupassen und in Abstimmung mit der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft die Ausstattung abzustimmen.
Regenentwässerung:
Es ist eine geschlossene, sich größtenteils auf privaten Flächen befindliche Entwässerung vorhanden (s. Anlage 3), welche den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und vom Umfang her neu zu planen ist. Die parallel zur Fahrbahn verlaufenden Haltungen sind in die Fahrbahn zu verlagern. Die im 4-spurigen Abschnitt der Handelsstraße parallel verlaufenden Haltungen sollen in den Bereich der Mittelinsel mit Anschluss an versickerungsfähige Rigolen verlagert werden. Grundsätzlich sind die Dimensionen, die Materialien sowie Möglichkeiten der Versickerung zu prüfen.
Straßenbeleuchtung:
Die Straßenbeleuchtung ist bereits erneuert. Hier ist lediglich eine Sicherung der Anlagen erforderlich.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 zu ermitteln. Grundlage ist die zurzeit gültige HOAI. Der § 11 Abs. 2 der HOAI findet in allen Planungsphasen Anwendung. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Als erstes ist die Beauftragung der LPH 1 bis 3 gemäß dem nachfolgenden Termin vorgesehen.
Die Beauftragung der LPH 4 bis 6 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht.
Eine Beauftragung der LPH 7-9 behält sich der AG vor.
Geplante Termine für die Vorlage der Planungsunterlagen:
LPH 3: 15.08.2023
LPH 4: 28.02.2024
LPH 5-6: 29.06.2024
Stadt Schwedt/Oder Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
keine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Ausbau des Straßenzugs Handelsstraße, Bäckerstraße und Steinstraße zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßennetz in Schwedt/Oder
Postanschrift: Humboldtstraße 15
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 01405
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341-30823620
Internet-Adresse: https://mellon-gesellschaft.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Brandenburgische Vergabegesetz in seiner zur Zeit gültigen Fassung wird Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86CP3
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331-8661719
Fax: +49 331-8661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-348
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse: www.schwedt.eu