Rahmenvertrag Digitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: DABB_2023-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schiffbauergasse 14
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.digital-agentur.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Digitalisierung
Rahmenvertrag Digitalisierungsberatung
DigitalAgentur Brandenburg GmbH Schiffbauergasse 14 14467 Potsdam Die Dienstleistungen werden bei den abrufenden öffentlich-rechtlichen Institutionen im Land Brandenburg bzw. remote erbracht.
Der Beschaffungsgegenstand umfasst die folgenden Aspekte der IT- und Projektunterstützung:
1. Konzeption von Digitalstrategien bzw. Erstellung von Konzepten zur ganzheitlichen Umsetzung der Digitalisierung
2. Analyse bestehender Prozesse
3. Planung/Konzeption von einzelnen Maßnahmen zur Digitalisierung
4. Umsetzungsbegleitung
5. Dokumentation und Erstellung von Best-Practice-Beispielen
Die Erbringung der Leistungen beginnt am 01.10.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2025, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Maximalmaldauer von vier Jahren.
Die Erbringung der Leistungen beginnt am 01.10.2023. Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2025, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Maximalmaldauer von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbeanmeldung (soweit vorhanden)
2. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Par-lamentes und des Rates vom 26.2.2014 (soweit vorhanden)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
4. Kurze Unternehmensdarstellung (max. 3 Seiten DIN A4),
6. Erklärung zur Vertretungsregelung in Fällen der Abwesenheit der Ansprechpartnerin/Projektleiterin,
7. Eigenerklärung,
a. dass bei der Bieterin keine Ausschlussgründe vorliegen (verwenden Sie hierfür bitte den beigefügten Vordruck Anlage 6),
d. in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden sind (Anlage 6)
8. Erklärungen zu Bietergemeinschaften und Eignungsleihe/ Nachunternehmer (Anlagen 9, 10, 11), wenn nötig
9. Russland-Embargo-Formular (Anlage 12)
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und einzureichen.
7. Eigenerklärung
b. über den durchschnittlichen Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren,
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und einzureichen.
5. Referenzprojekte der letzten 3 Geschäftsjahre für ähnliche wie die hier ange-fragten Leistungen, besonders mit der öffentlichen Hand in Brandenburg (Referenzen des Unternehmens)
7. Eigenerklärung
c. über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung um 5 Tage aufgrund eines rein elektronischen Verfahrens (§15 Abs. 4 VGV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD16C8X
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719