Lieferung von elektrischer Energie für Abnahmestellen der Cottbusverkehr GmbH in 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0018
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 138 774 363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cottbusverkehr.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für Abnahmestellen der Cottbusverkehr GmbH in 2024-2025
Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Cottbusverkehr GmbH im Zeitraum 2024 bis 2025.
Cottbusverkehr GmbH
Walther-Rathenau-Straße 38
D-03044 Cottbus
Lieferung von rd. 9.800 MWh elektrischer Energie in Form von Ökostrom gem. Spezifikation inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Cottbusverkehr GmbH im Zeitraum 2024 bis 2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. 2.300.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters (Anlage A2)
Nachweis vergleichbarer Lieferleistungen (Anlage A3)
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen (Anlage A5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelung Nachunternehmer (Anlage A6)
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Muster-Stromliefervertrag
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/25/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Strom lieferungen in Höhe von jeweils mind. 2.300.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen (Anlage A5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelung Nachunternehmer (Anlage A6)
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Siehe Vergabeunterlagen.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 144473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).I