Rückhalt von Arsen - Pilotversuch WBA Burgneudorf, Phase 2
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückhalt von Arsen - Pilotversuch WBA Burgneudorf, Phase 2
In der zweiten Phase des Projektes wird das Verfahren zum Rückhalt von Arsen mit einer Pilotanlage unter den Randbedingungen der WBA Burgneudorf getestet. Die Grundlage bilden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Technikumsversuch aus Phase 1 des Pilotprojektes.
Deutschland, Sachsen, Landkreis Bautzen, Gemeinde Spreetal, Burgneudorf
In der zweiten Phase des Projektes wird das Verfahren zum Rückhalt von Arsen mit einer Pilotanlage unter den Randbedingungen der WBA Burgneudorf getestet. Die Grundlage bilden die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Technikumsversuch aus Phase 1 des Pilotprojektes.
Vergabenummer: 2316900101
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Inhalt des Pilot- und Demovorhabens ist die Erprobung einer innovativen Maßnahme zur EHS-Verwertung. Es handelt sich um eine Forschungs- und Entwicklungsaufgabe.
Der Projektantrag wurde durch GFI GmbH erarbeitet und ist somit geistiges Eigentum von GFI, welches nicht im Wettbewerb vergeben werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: x
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de