Service-Telefon-Hotline für D-AF Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0149
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service-Telefon-Hotline für D-AF
Telefon-Service-Hotline zur Unterstützung von Ref D-AF
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat D-AF
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Benötigt wird der Betrieb eines Servicecenters ("Telefon-Hotline") mit speziell geschultem Personal. Das Personal des Auftragnehmers beantwortet telefonisch eingehende Anfragen unter anderem zum Antragseingang, dem Bearbeitungsstand und gemäß den vom Referat D-AF erstellten FAQ´s.
Die Hotline muss Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr erreichbar sein.
Der Auftragnehmer muss entsprechende personelle Kapazitäten stellen, um mindestens 80 % der eingehenden Anrufe anzunehmen, die in der Intensität im Tages- und Wochenverlauf schwanken können. Personalausfälle sind umgehend auszugleichen.
Option auf Verlängerung um jeweils 3 Monate bis zu einer maximalen Gesamtleistung von 48 Monaten bis 06.08.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis
-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Angaben für Abfrage des Wettbewerbsregisters
- Angabe Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Faire Bezahlung der bereitgestellten Personen im Sinne der Kernarbeitsnormen der Arbeitsorganisation ILO
- 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren
- Leistungsfähig ab sofort
- Personalstamm von mindestens 15 Personen, die grundsätzlich für die Abwick-lung eingehender Anrufe zuständig sind
-Personelle Kapazität zur Abfertigung von dauerhaft durchschnittlich 80% der Anrufe (gegenwärtig wird von ca. 4.000 Anrufen pro Woche ausgegangen; sin-ken die Zahlen sind weiterhin 80% anzunehmen);sinken die Anruferzahlen auf unter 150 täglich, sind personelle Kapazitäten zur Abdeckung von 100% der Anrufe bereit zu stellen
- Fester Ansprechpartner um ggf. kurzfristige Probleme und Anfragen zeitnah zu bearbeiten
- Zertifizierung ISO Norm 27001
- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de