Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in der Bundeswehrliegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow Referenznummer der Bekanntmachung: 6002490880-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in der Bundeswehrliegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung und Glasreinigung in der Liegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow.
Die Vergabe erfolgt nach Losen getrennt.
Los 1 Unterhaltsreinigung
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung (Raumreinigung, Grundreinigung, sonstige Reinigung) in der Bundeswehr- Liegenschaft:
*
Kurmark-Kaserne Storkow
Beeskower Chaussee 15a
15859 Storkow
*
Beginn: 01.01.2024
Ende: 31.12.2027
*
Zeitraum der Leistungserbringung:
montags-freitags
Ausnahme Wachgebäude: montags-samstags
*
Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden gemäß Raumverzeichnis.
*
Im Sanitätsversorgungszentrum inkl. Zahnarztgruppe müssen Präparate zur Flächendesinfektion nach VAH-Liste Flächendesinfektion verwendet werden.
*
Einmal wöchentlich Reinigung von 22 Urinalsieben in den Gebäuden 91 und 106. Zweimal monatlich die Reinigung von 7 Urinalsieben in den Gebäuden 6 und 8. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt die Einweisung durch einen Handwerker des technischen Betriebsdienstes.
*
Das Müllsammelhaus ist je Reinigungstag zu desinfizieren. Der Leistungsumfang beinhaltet die Räumung des Speiseabfallhauses, das Abkärchern, das Besprühen sowie das Abziehen aller Flächen mit Gummiabzieher und Nachweisführung. Es ist möglich, das bei warmer Jahreszeit die tägliche Reinigung erfolgen muss. Festlegung dazu trifft das Objektmanagement, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand im Rahmen des vereinbarten Mischpreises der Unterhaltsreinigung.
*
Richtwerte Reinigungsfläche:
ca. 184.000,00 m²/monatlich
ca. 2.209.000,00 m²/jährlich
*
Die Bestückung der Spendersysteme erfolgt durch den AN, Bereitstellung Verbrauchsmaterial durch AG.
*
Müll ist nach Fraktionen getrennt, in den Abfallsammelplätzen lt. Anlage zu entsorgen. Auflistung der Trennbehälter siehe Anlage.
*
Vor Ort Besichtigung aufgrund der besonderen Gegebenheiten wird empfohlen, eine Verpflichtung zur Besichtigung besteht nicht.
Nachträgliche Forderungen werden nicht berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, eine Probereinigung durchführen zu lassen um den angebotenen Leistungsansatz zu überprüfen.
*
Im Leistungsverzeichnis keine Preise eintragen. Preise und weitere Angaben sind im Preisblatt einzutragen (die zu erwartende Reinigungsfläche in m² pro Jahr ist im Raumverzeichnis (Kopf) zu entnehmen, Filterfunktionen können genutzt werden > Blattschutz aufheben!)
Los 2 Glasreinigung
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Fensterreinigung in der Liegenschaft:
*
Kurmark-Kaserne Storkow
Beeskower Chaussee 15a
15859 Storkow
*
Beginn: 01.01.2024
Ende: 31.12.2027
*
Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden 1x jährlich gemäß Fensterverzeichnis, erforderliche Nutzung von Hebebühnen für einzelne Gebäude, da Höhen von 4 Metern überschritten werden.
Hinweis:
Einige Fenster können nicht geöffnet werden, dennoch ist eine beidseitige Fensterreinigung erforderlich.
*
Die Fensterreinigung umfasst alle Glas- und Rahmenflächen, einschließlich Falzen und Beschlägen.
*
Richtwert:
jährliche Reinigungsfläche: 6033 m²
*
Allgemein muss in der Liegenschaft ggf. jeder Nutzer des Gebäudes, den Zugang zu den Räumlichkeiten mit Terminabsprache sicherstellen. Dies kann einen zeitlichen Mehraufwand für den Auftragnehmer verursachen.
*
Vor Ort Besichtigung wird aufgrund der Gegebenheiten empfohlen, eine Pflicht zur Besichtigung besteht nicht. Nachträgliche Forderungen werden nicht berücksichtigt.
*
Im Leistungsverzeichnis keine Preise eintragen. Preise und weitere Angaben sind im Preisblatt einzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit