RV Telefon- und Videodolmetscherleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: V-23/0087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Telefon- und Videodolmetscherleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Audio- und Videodolmetscherleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und der weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer.
14467 Potsdam
Die Dienstleistung soll im Rahmen eines Vertrages für den Zeitraum vom spätestens 01.07.2023 bis 31.12.2024 vergeben werden (Dienstleistungsvertrag). Sollte das Vergabeverfahren eher zum Abschluss gebracht werden, wird ein früherer Vertragsbeginn angestrebt. Sollte sich der Vertragsbeginn auf einen Zeitpunkt nach dem 01.07.2023 verzögern, so bleibt es bei der Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr sowie einer einmaligen Verlängerung um 6 Monate. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SAVD Videodometschen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Postleitzahl: 1110
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY1HCT3KB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de