Erweiterung EHG, Werder, Los 10: Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WER_EHG_10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstraße 13-14
Ort: Werder (Havel)
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB 6, SG Hochbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werder-havel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung EHG, Werder, Los 10: Stahlbauarbeiten
Herstellen, Liefern und Montieren einer Stahlrahmenkonstruktion mit Aussteifungsprofilen (gesamt ca.67 to) und 700m² Trapezblechschale (Überdeckung Aula); vorgehängte Stahlbetonfertigteile gesamt ca. 215m²
Ernst-Haeckel-Gymnasium Kesselgrundstraße 62-68 14542 Werder (Havel)
Herstellen, Liefern und Montieren einer Stahlrahmenkonstruktion mit Aussteifungsprofilen (gesamt ca.67 to) und 700m² Trapezblechschale (Überdeckung Aula); vorgehängte Stahlbetonfertigteile gesamt ca. 215m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbauarbeiten
Postanschrift: Uebigauer Straße 30
Ort: Wahrenbrück
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Auftragsschreiben versendet der AG per Post (vorab per Mail), Rechnungen im Original an AG, als Mail an BÜ
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL16CKD
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland