A 103, Albrechtstraßenbrücke, Tragwerksergänzung - Los 2a Unterstützungskonstruktion Referenznummer der Bekanntmachung: NOO-2023-0155
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf OT Stolpe
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 103, Albrechtstraßenbrücke, Tragwerksergänzung - Los 2a Unterstützungskonstruktion
A 103, Albrechtstraßenbrücke, Tragwerksergänzung, A 103, Albrechtstraßenbrücke, Tragwerksergänzung - Los 2a Unterstützungskonstruktion
ca. 300 t Stahlunterstützungskonstruktion herstellen und montieren
ca. 400 m² Betonfertigteile einbauen
ca. 4 t Spannbeton einbauen
ca. 10 m³ Beton herstellen
ca. 100 m Zaun demontieren und herstellen
ca. 200 m Bauzaun stellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss gemäß § 6e EU VOB/A in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck HVA Eigenerklärung zur Eignung sowie Vordruck Eigenerklärung Finanzsanktion gefordert.
(2) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck HVA Eigenerklärung zur Eignung gefordert
(3) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck HVA Eigenerklärung zur Eignung gefordert.
(4) Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(5) Russlandsanktionen: Nichtvorliegen von Gründen, über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen (EU 2022/576 vom 8. April 2022). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck Eigenerklärung Russlandsanktionen gefordert.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
keine Mindeststandards
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eignungsnachweise gem. unten folgender Mindestanforderungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)".
- Gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) EXC 2
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostAn der Autobahn 11116540 Hohen Neuendorf OT StolpeDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de