Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GeoForschungsZentrum Potsdam, Nichtoffener Wettbewerb für Architekten:innen und Landschaftsarchitekten:innen nach RPW 2013
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungs- und Kommunikationsgebäude GeoForschungsZentrum Potsdam, Nichtoffener Wettbewerb für Architekten:innen und Landschaftsarchitekten:innen nach RPW 2013
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ hat seine Beschäftigten allein am Standort Potsdam in über 20 Gebäuden untergebracht, die meisten davon auf dem Telegrafenberg, einem bedeutenden historischen Wissenschaftsstandort. Im 19. Jahrhundert dominierten diesen Standort drei Hauptgebäude des Astrophysikalischen Observatoriums, des Meteorologisch-Magnetischen Observatoriums und des Geodätischen Instituts mit seinem Observatorium für astronomisch-geodätische Winkelmessung. Heute fehlt dem GFZ Potsdam ein solcher Ort der Adressbildung. Provisorisch übernimmt das Verwaltungsgebäude Haus G derzeit diese Funktion, ohne aber die bauliche Infrastruktur dafür zu besitzen. Es fehlen ein Empfangs- und Ausstellungsbereich, die Architektur ist in keiner Weise repräsentativ, konkurrierende Funktionen dominieren das Erscheinungsbild. Es ist dort nicht möglich, Gruppen mit mehr als 30 Personen zu empfangen, sich dauerhaft zu präsentieren und, eingebettet in den Campus, als ein Treffpunkt für das GFZ Potsdam zu fungieren. Mit gestiegener Beschäftigtenzahl des GFZ Potsdam und in einer Zeit zunehmender und komplexer werdenden Vernetzung sind die Ansprüche an unterschiedliche Formen der Kommunikation deutlich gestiegen. Haus H als Kantinen- und Vortragsraumgebäude erfüllt nicht mehr vollumfänglich auch nur die grundlegenden Ansprüche und bedarf einer gezielten Ergänzung.
Gegenstand des Wettbewerbs ist es, auf diesen Überlegungen und konkretisiert durch ein Partizipationsverfahren, in dem die Mitarbeiter des GFZ maßgeblich an dieser Aufgabenstellung mitwirkten, im Eingangsbereich des Wissenschaftspark, einen Neubau zu errichten, der, über die oben genannten Zielstellungen hinaus, einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung des unbefriedigten Büroraumbedarfes leistet.
Das GFZ Potsdam will mit dem Neubau eine Infrastruktur schaffen, die den höchsten innovativen Ansprüchen entspricht und es bekennt sich an prominenter Stelle zur Nachhaltigkeit in ihrer Komplexität der ökologischen, ökonomischen, funktionalen und soziokulturellen Dimension. Insgesamt wird eine städtebaulich und architektonisch vorbildliche Gesamtlösung angestrebt, die neben den nutzerspezifischen Anforderungen auch die Kriterien der Nachhaltigkeit nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) berücksichtigt und mindestens BNB-Silber-Standard erreicht. Für das Gebäude sind zudem die Regeln aus dem „Gebäudeeffizienzerlass für Bundesgebäude" anzuwenden. Damit soll dieses Gebäude in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaschutz, Nachhaltiges Bauen und Innovationen vorbildhaft sein. Für den Neubau des Verwaltungs- und Kommunikationsgebäudes des GFZ Potsdam ist eine nachhaltige Konstruktionsweise wünschenswert. Denkbar ist eine Errichtung in Hybridbauweise mit massiven Decken z.B. aus Beton, um die Räume im Sommer durch Betonkernaktivierung zu kühlen.
Das Raumprogramm des Neubaus umfasst Büro- und Kommunikationsflächen sowie die erforderlichen Nebenräume und Lagerflächen und weist eine Nutzfläche (NUF) von rund 1.360 qm auf. Es wird ein Entwurf erwartet, der in gestalterischer und funktionaler Qualität überzeugt und in hervorragender Weise die Ziele des nachhaltigen Bauens wirtschaftlich umsetzt. Für die Baumaßnahmen sind Baukosten in den Kostengruppen 200-500 von ca. 6,71 Mio. Euro (netto) vorgesehen. Die Übergabe des Neu- bzw. Umbaus in die bestimmungsmäßige Nutzung soll im 3. Quartal 2028 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
·Städtebau / Landschaftsarchitektur
– Stadträumliche Einbindung / städtebauliche Qualitäten
– Positionierung der neuen Baukörper
·Architektonische Gestaltung
– Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
– Konstruktion/Material
– Fassadengestaltung
·Funktionen
– Erschließung (außen und innen)
– Funktionale Zuordnung (auch der technischen Funktionsflächen) und Raumzuschnitte
– Kommunikationsfördernde Flächen und Räume
– Orientierung zu den Außenräumen
– Barrierefreiheit
·Komfort und Gesundheit
– Tageslicht
– Raumklima
·Energetische Zielsetzungen und Anforderungen an die Nachhaltigkeit
– Nachhaltigkeit des Gesamtkonzeptes inkl. Minimierung der Lebenszykluskosten
– Reduzierung Energiebedarf und Substitution durch regenerative Bedarfsdeckung
·Realisierbarkeit
– Programmerfüllung
– Genehmigungsfähigkeit
– Wirtschaftlichkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]