Polizeiinspektion Schönefeld, Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30021863
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeiinspektion Schönefeld, Malerarbeiten
Malerarbeiten
Polizeiinspektion Schönefeld 12529 Schönefeld
- 3.290 m2 Erstbeschichtung Wände GK Dispersionsfarbe
- 1.240 m2 Erstbeschichtung Wände Putz Dispersionsfarbe
- 385 m2 Sichtbeton SB3 Silikatlasur-GBS
- 1.135 m2 Erstbesch. Decke Gipsplatte Dispersionsfarbe
- 900 m2 Erstbesch. Rohr Stahl 1K-Korroschutzfarbe Acrylharzlack
- 345 m2 Erstbesch. Boden Beton 2K-EP-Lack 2K-EP-Lack 2K-EP-Lack
- 430 m2 Beton beschichten grundieren Mehrkomponenten-EP D 3mm
- 100 m Abdichtung Bauteilfuge Decke Fugendichtstoff Acrylatdispersion
B 20mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BRG GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Oder
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1H4AWNDQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]