WRRL-Grundwassermonitoring in Brandenburg 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-182
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
WRRL-Grundwassermonitoring in Brandenburg 2023/2024
Gegenstand des Auftrags ist die Grundwasserprobennahme einschließlich der Bestimmung von Vor- Ort- Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU.
Es sind insgesamt 695 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Bieter können Angebote für alle 4 Lose abgeben.
Für jedes Los wird eine Bewertung mittels Bewertungsmatrix vorgenommen und das jeweils wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Reihenfolge der Losvergabe:
Die Losvergabe erfolgt sortiert nach der Größe der Lose, beginnend mit dem umfangreichsten Los.
Den Zuschlag für das umfangreichste Los erhält das für dieses Los vorliegende wirtschaftlichste Angebot. Dieser Bieter scheidet für weitere Lose aus. Weitere Angebote dieses Bieters werden in der Bewertung der anderen Lose nicht berücksichtigt.
Den Zuschlag für das nächstkleinere Los erhält wieder das für dieses Los vorliegende wirtschaftlichste Angebot und auch dieser Bieter scheidet anschließend für weitere Los aus
Sollten für Lose nur Angebote von Bietern vorliegen, die schon einen Zuschlag erhalten haben, ist auch eine Mehrfachvergabe von Losen möglich.
Weitere Angaben mit Beispielmatrix entnehmen Sie bitte der Anlage "Details zur Losvergabe und Zuschlagserteilung".
Nordwest (Landkreise HVL, OHV, OPR, PR)
Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppe PFAS wird nur einmal gezählt)
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM und PFAS werden nur einmal gezählt)
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
V. Zeitliche Vorgaben:
Herbstprobenahme von September-November 2023 (Vorlage der Analyseergebnisse bis Januar 2024);
Frühjahrsprobenahme von März-Mai 2024, Ende des Projektes: 30.07.2024.
Nordost (Landkreise BAR, MOL, UM)
Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Uckermark
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppe PFAS wird nur einmal gezählt)
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM und PFAS werden nur einmal gezählt)
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
V. Zeitliche Vorgaben:
Herbstprobenahme von September-November 2023 (Vorlage der Analyseergebnisse bis Januar 2024);
Frühjahrsprobenahme von März-Mai 2024, Ende des Projektes: 30.07.2024.
Südwest (Potsdam, kreisfreie Stadt BRB, Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming)
Potsdam, kreisfreie Stadt BRB, Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppe PFAS wird nur einmal gezählt)
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM und PFAS werden nur einmal gezählt)
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
V. Zeitliche Vorgaben:
Herbstprobenahme von September-November 2023 (Vorlage der Analyseergebnisse bis Januar 2024);
Frühjahrsprobenahme von März-Mai 2024, Ende des Projektes: 30.07.2024.
Südost (kreisfreie Städte CB und FF, Landkreise LDS, LOS, OSL und SPN) (Kopie)
Cottbus, Frankfurt/Oder, Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter (Stoffgruppe PFAS wird nur einmal gezählt)
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen (Stoffgruppen PSM und PFAS werden nur einmal gezählt)
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
V. Zeitliche Vorgaben:
Herbstprobenahme von September-November 2023 (Vorlage der Analyseergebnisse bis Januar 2024);
Frühjahrsprobenahme von März-Mai 2024, Ende des Projektes: 30.07.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
- Es ist die aktuelle Zertifizierungsurkunde als staatlich zugelassene Untersuchungsstelle für Gewässer-untersuchungen und Probennahmen in einem Land der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Zusätz-lich muss dargestellt werden, dass das Unternehmen in der ReSyMeSa-Liste gelistet ist.
- Das mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragte Labor muss über eine für Grundwasserun-tersuchungen gültige Akkreditierung nach DIN- EN- ISO 17025:2018-03 verfügen (Nachweis unter Anga-be der aktuellen Akkreditierungsnummer).
- Es sind die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter namentlich zu benennen und deren Qualifikationen darzustellen. Die für die Probenahme in Frage kommenden Probennehmer müssen ein Zertifikat besitzen, welches die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang Grundwasserprobennahme bescheinigt (Vor-lage Zertifikat/e).
- Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten zwei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Durchgeführte Grundwasser-Probennahmen und Wasserana-lysen. Es müssen mindestens 2 Referenzen abgeschlossener Projekte aus den letzten 2 Kalenderjahren nachgewiesen werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Es ist der Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme in Form von 3 Probennahmeprotokolle aus den letzten 2 Jahren zu erbringen.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Für den gegenständlichen Auftrag ist das Dokument "Anlage_5_WRRL_Land_B_22-23_Bietererklärungen" unterschrieben mit den dort enthaltenen Ausführungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind die zwingend erforderlichen Parameter (Anlage 4, farblich gekennzeichnet) anzubieten. Die erforderlichen Bestimmungsgrenzen gem. Anlage 4 müssen eingehalten werden und abweichende Bestimmungsgrenzen dürfen maximal 50% des Schwellenwertes nach GrundwV erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
IV. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46CCS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lfu.brandenburg.de