H.-J.-v.-Zieten-Kaserne Beelitz, Neubau Unterkunftsgebäude 111, Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-B-30021669
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
H.-J.-v.-Zieten-Kaserne Beelitz, Neubau Unterkunftsgebäude 111, Lüftungsanlagen
Lüftungsanlagen
H.J.-von-Zieten-Kaserne Beelitz, Unterkunftsgebäude 111 14542 Beelitz
Unterkunftsgebäude mit 118 Unterkünften über 4 Etagen:
1 Stück RLT Zentralgeräte mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion als Zentralgerät mit Wärmerückgewinnung
Luftmengen ca. 6.400 m3/h
1 Stück RLT Zentralgerät Entlüftung Trockenraum
Luftmengen ca. 500 m3/h
1500 m2 Lüftungskanal normal einschl. Dämmung
250 Stück Luftauslässe in Abhangdecken und Wänden
250 Stück Volumenstromregler/ Drosseln konstant
150 Stück Schalldämpfer im Feld
34 Stück Brandschutzklappen normal einschl. mot. Stellantrieb
1 Stück VRV Splitkälteanlage ca. 5 kW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe REIMA Reinhardt, Markl & Co. GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jessen
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1H4A7GW5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]