Rahmenvertrag über die Lieferung von Interaktiven Displays für die Stadt Wittstock/Dosse Referenznummer der Bekanntmachung: BdB-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittstock
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16909
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wittstock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Interaktiven Displays für die Stadt Wittstock/Dosse
Das Beschaffungsvorhaben dient der Erneuerung, Vervollständigung und Erweiterung der digitalen Medienausstattung an den Schulen der Stadt Wittstock/Dosse.
Bei den zu beschaffenden Produkten handelt es sich um interaktive Displays unterschiedlicher Größe, dazugehörige Betriebssysteme, Tafelbild- und Unterrichtssoftware, um elektrisch höhenverstellbare Halterungssysteme in immobiler und mobiler Ausführung sowie fest montierte Seitenflügel und OPS-PCs.
Stadt Wittstock/Dosse Markt 1 16909 Wittstock
Das Beschaffungsvorhaben dient der Erneuerung, Vervollständigung und Erweiterung der digitalen Medienausstattung an den Schulen der Stadt Wittstock/Dosse.
Bei den zu beschaffenden Produkten handelt es sich um Interaktive Displays unterschiedlicher Größe, dazugehörige Betriebssysteme, Tafelbild- und Unterrichtssoftware, um elektrisch höhenverstellbare Halterungssysteme in immobiler und mobiler Ausführung sowie fest montierte Seitenflügel und OPS-PCs
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine initiale Laufzeit von zwei Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn die Stadt Wittstock/Dosse nicht sechs Monate vor Ablauf der initialen Laufzeit bzw. der ersten Verlängerungsperiode der Verlängerung schriftlich (§126 Abs. 1 BGB) widerspricht. Dem Auftragnehmer steht ein Widerspruchsrecht nicht zu.
Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.1 EU)
2.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Eigenerklärung im Eignungsformblatt und Vorlage Nachweis)
3.
Eigenerklärung Sanktionsliste Russland (Formular)
4.
bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
5.
bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und
Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (Formular 4.4 EU)
1.
Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2020,2021,2022) in EURO netto (Eigenerklärung im Eignungsformblatt)
2.
Umsatz im angefragten Leistungsbereich (interaktive Displays) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020,2021,2022) in EURO netto (Eigenerklärung im Eignungsformblatt)
3.
Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung im Eignungsformblatt und Vorlage Nachweis. Hat ein Bieter/haben die Mitglieder einer Bietergemeinschaft zurzeit keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die schriftliche Zusage eines Versicherers erfolgen, dass der Versicherer im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung abzuschließen.)
zu 1.
keine Mindestanforderung
zu 2.
Als Mindestanforderung gilt ein Umsatz von durchschnittlich 1,0 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr.
zu 3.
Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten folgende Deckungssummen:
a) für Personenschäden bis zu 3.000.000 Mio. EUR je Schadensereignis und
b) für Sach-/Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft über eine den Mindestanforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen:
1.
Gesamtanzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei Geschäftsjahren (2019,2020,2021) (Eigenerklärung im Eignungsformblatt)
2.
Zertifizierung/Authorisierung als Promethean-Fachhandelspartner (Eigenerklärung im Eignungsformblatt und Vorlage Nachweis)
3.
Unternehmensreferenzen zu vergleichbaren Leistungen (Darstellung von drei Referenzen im Formblatt Unternehmensreferenz)
zu 1.
Als Mindestanforderung gilt eine Gesamtzahl von 10 Mitarbeitenden.
zu 2.
Autorisierter und zertifizierter Promethean-Fachhandelspartner
zu 3.
Als Mindestanforderung gilt der Nachweis von mindestens einer Referenz mit folgenden Anforderungen
- Lieferung und Installation von mindestens 50 Promethean ActivPanel mit ActivInspire Professional-Tafelbildsoftware
- Installationsort ist eine oder mehrere Schulen
- Abschluss Leistungen nach dem 01.01.2020 und vor dem Tag der Frist zur Einreichung der Angebote
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEP6CFM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluß des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de