BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Mensa, Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30021746
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus, Mensa, Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus Cottbus 03046 Cottbus
- ca. 1935m2 Vorbereitungsarbeiten auf Zementestrich
- ca. 1450m2 Bodenbelagsverlegung, Kautschuk, R 9, einschließlich Schutzbelag aus Milchtütenpapier
- ca. 350m2 Bodenbelagsverlegung, Kautschuk, R 10, einschließlich Schutzbelag aus Milchtütenpapier
- ca. 135m2 Bodenbelagsverlegung, textil, Polvlies Typ 3, einschließlich Schutzbelag aus Milchtütenpapier
- ca. 830m Sockelleiste aus Edelstahl mit Dichtlippe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WohnfühlKonzepte GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkenau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1H5E7ZLN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]