Abbrucharbeiten ALfR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000397062
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten ALfR
Abbruch des Aktiven Lagers für flüssige radioaktive Abfälle
Rheinsberg
Auf dem Kraftwerksgelände des stillgelegten und im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Rheinsberg
(KKR) sind auf dem im Kontrollbereich liegenden Lager für feste und flüssige Abfälle (ALfR) noch restliche Rückbauarbeiten unter Kontrollbereichsbedingungen im erweiterten Umfang durchzuführen.
Es besteht die Option der Laufzeitverlängerung um ein Jahr.
Es besteht die Option der Laufzeitverlängerung um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Registereintragungen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Angaben zu Registereintragungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung den jeweils zutreffenden Nachweis vorlegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeanmeldung. Ich bin/Wir sind: [ ] im Handelsregister eingetragen. [ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Mehrere Antworten wählbar
Eigenerklärung Sanktionen EU [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen. Ich/ Wir erklären, dass [ ] für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen [ ] ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind [ ] für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt [ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde [ ] zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde Mehrere Antworten wählbar
Angabe zur Eigenerklärung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Nein Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. [ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar
Mitgliedschaft PQ K.O.-Kriterium: Nein Bitte geben Sie Ihre PQ-Nr., sofern Sie bei einem amtlichen Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen eingetragen sind, an.
Eigenerklärung Berufs-/ Betriebshaftpflicht [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sachschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro und für Personenschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen. Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Vertraulichkeitsvereinbarung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Voraussetzung für den Erhalt der Leistungsbeschreibung und der Pläne im Rahmen der Angebotsphase zu den Abbrucharbeiten des ALfR ist das Vorliegen der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe Anlagen). Ergänzen Sie die im Word-Format beigefügte Vereinbarung an den gekennzeichneten Stellen durch Ihre Daten und fügen Sie diese den einzureichenden Teilnahmeunterlagen unterschrieben bei. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen für Sachschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro und für Personenschäden i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a.
Unterlagensprache Deutsch [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach §12b AtG [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter: -dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und -dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und -dass parallel zu dem Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Genehmigung nach § 25 StrlSchG [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen. Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden. Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter: - dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und - dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Beruflich exponierte Personen Kategorie A [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass er über die geforderte Anzahl an beruflich exponierten Personen der Kategorie A gem. § 71 StrlSchV verfügt oder bis zum Leistungsbeginn verfügen wird. Das Personal verfügt bis zum Leistungsbeginn über eine gültige ärztliche Untersuchung und eine gültige Atemschutzunterweisung (nicht älter als ein Jahr). Mindestanzahl strahlenexponiertes Personal Kategorie A: 6 durchschnittlich strahlenexponiertes Personal der Kategorie A im Einsatz: 4 Der Bieter wird das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie A vor Leistungsbeginn benennen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Referenzen K.O.-Kriterium: Ja Bitte fügen Sie dem Angebot eine detaillierte Referenzliste mit Referenzen aus dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich mit folgenden Angaben bei: - Auftraggeber - Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) - Auftragswert - Auftragsgegenstand und Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs. ACHTUNG: Aus den Angaben muss die Erfüllung der untenstehenden Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Mindestanforderungen: - Es muss mindestens 1 geeignete Referenz über Abbrucharbeiten unter Kontrollbereichsbedingungen eingereicht werden. - Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 100.000,- Euro netto betragen haben. - Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (07/2018). - Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Dieses Feld wird durch die Vergabestelle auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ausgefüllt! BITTE ANLAGE BEIFÜGEN! [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 o. gw. [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich/wir bin/sind gültig zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Qualitätsmanagementsystem. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung ein zeitlich gültiges Zertifikat vorlegen. Für den Fall dass die Zertifizierung nicht vorliegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens mit Zuschlagserteilung eine Zertifizierung zu beantragen und bis spätestens drei Monate nach Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
AMS- oder SCC-Zertifizierung [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass er AMS- oder SCC-Zertifiziert ist. ANLAGE BEIFÜGEN! [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Ich/wir erkläre(n), dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal über die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach G1.1, 1.3, 15, 20, 23, 24, 25, 26.2, 38, 39, 40, 41 und 46 verfügt. Ich/wir werde(n) zur Bestätigung der Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung entsprechend der genannten Untersuchungen vor Leistungsbeginn benennen. Für den Fall, dass nicht über die geforderte Anzahl Personal mit den geforderten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen verfügt wird, verpflichte(n) ich mich/wir uns, spätestens mit Zuschlagserteilung eine entsprechende Anzahl Personal damit auszustatten und bis zum Leistungsbeginn erfolgreich eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Qualifikation des einzusetzenden Personals [Mussangabe] K.O.-Kriterium: Ja Der Bieter bestätigt, dass der zum Einsatz kommende Personenkreis mindestens über folgende Qualifikationen verfügt: - min. 1 Aufsichtsführender - Projektleiter/in und/oder Polier/in - min. 2 Bauwerksmechaniker/in für Abbruch- und Betontrenntechnik o. gw (gleichwertig sind: Beton- und Stahlbetonbauer), davon immer min. 1 im Einsatz - min. 2 Maschinenführer/in, davon min. 1 im Einsatz - min. 1 Berechtigungen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (nicht im ständigen Einsatz) - min. 2 Sachkundige für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel o. gw., davon immer min. 1 im Einsatz - min. 2 Fachkräfte für Thermisches Schneiden von Stahl nach DVS 1185 - min. 2 der eingesetzten Personen verfügen über einen Gabelstaplerschein (im ständigen Einsatz) - optional Gerüstbauer/in Im Durschnitt sollten immer ca. 4 Personen im Einsatz vor Ort sein. Die eingesetzten Personen können jeweils mehrere Qualifikationen in sich vereinen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar
Mindestanzahl strahlenexponiertes Personal Kategorie A: 6 durchschnittlich strahlenexponiertes Personal der Kategorie A im Einsatz: 4
Mindestanforderungen: - Es muss mindestens 1 geeignete Referenz über Abbrucharbeiten unter Kontrollbereichsbedingungen eingereicht werden. - Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens 100.000,- Euro netto betragen haben. - Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen (07/2018). - Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist.
- min. 1 Aufsichtsführender - Projektleiter/in und/oder Polier/in - min. 2 Bauwerksmechaniker/in für Abbruch- und Betontrenntechnik o. gw (gleichwertig sind: Beton- und Stahlbetonbauer), davon immer min. 1 im Einsatz - min. 2 Maschinenführer/in, davon min. 1 im Einsatz - min. 1 Berechtigungen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen (nicht im ständigen Einsatz) - min. 2 Sachkundige für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel o. gw., davon immer min. 1 im Einsatz - min. 2 Fachkräfte für Thermisches Schneiden von Stahl nach DVS 1185 - min. 2 der eingesetzten Personen verfügen über einen Gabelstaplerschein (im ständigen Einsatz)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
5 v.H. Sicherheit für Vertragserfüllung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).