Stadt Cottbus - OV 46-2023 - Theodor-Fontane-Schule - Energetische Sanierung/Umbau Haus A und B - Los B05: Elektro- und Schwachstrominstallation Haus B Referenznummer der Bekanntmachung: OV 46-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 46-2023 - Theodor-Fontane-Schule - Energetische Sanierung/Umbau Haus A und B - Los B05: Elektro- und Schwachstrominstallation Haus B
Los B05: Elektro- und Schwachstrominstallation Haus B
Theodor-Fontane-Schule, Haus B Kahrener Straße 16 03042 Cottbus
11 Stück Elektroverteilung
1 Stück Zentralbatterieanlage
38 km Kabel und Leitungen
1500 Stück Installationsgeräte
560 Stück Beleuchtungskörper
2 Stück Datenverteilerschrank
1 Stück Elektroakustische Anlage
1 Stück Brandmeldeanlage
1 Stück Blitzschutzanlage
Baubeginn: 22.05.2023
Bauende: 31.10.2024
Abschluss Rohinstallation: 01.12.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe elmak GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDY16WZ93M0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]