Internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKFZ), Stufe 4
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKFZ), Stufe 4
Die internetbasierte Abwicklung aller Kraftfahrzeug-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen wurde mit dem Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in der Stufe 3 ermöglicht. Mit der Stufe 4 ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.
Die internetbasierte Abwicklung aller Kraftfahrzeug-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen wurde mit dem Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in der Stufe 3 ermöglicht. Mit der Stufe 4 ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren. Die Nutzung erfolgt durch insgesamt 14 Landkreise und 4 kreisfreie Städte im Land Brandenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Umsetzung des Rechtsrahmens der Fahrzeugzulassungsverordnung zur Einführung der Stufe 4 hat sich seitens des Gesetzgebers für die kommunalen Aufgabenträger und den Portalbetreiber in nicht vorhersehbarer Weise erheblich verzögert. Die Gesetzesänderung war zunächst für den 1. Mai 2023 vorgesehen und hat sich mit dem Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56), auf den 1. September 2023 verschoben. Um jedoch die Realisierung der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung für die 18 Zulassungsstellen in Brandenburg organisatorisch und technisch gemäß den gesetzlichen Anforderungen fristgerecht vornehmen zu können, können die Dienstleistungen ausschließlich von der Fa. Telecomputer ausgeführt werden.
Zudem fußt die technische Lösung der Stufe 4 der Fa. Telecomputer GmbH auf den bisherige Stufen 1 bis 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung der Fa. Telecomputer GmbH. Die technische Lösung der Stufe 4 dockt unmittelbar an die technische Realisierung der Stufen 1 bis 3 durch die Fa. Telecomputer an.
Es ist den 18 Zulassungsbehörden nicht zumutbar, die technisch über viele Jahre aufgebaute Lösung lediglich wegen der Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vollständig zu erneuern. Das wäre im höchsten Maße ineffizient, unwirtschaftlich und zöge einen technischen und organisatorischen Aufwand bis hin zu Schulungsmaßnahmen des Personals in den 18 Zulassungsstellen nach sich, der innerhalb der noch verbleibenden Zeit der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nicht zu gewährleisten wäre. Damit bestünde die Gefahr, die 18 Zulassungsbehörden könnten den gesetzlichen Auftrag gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht erfüllen. Die Einführung der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung durch die Fa. Telecomputer GmbH ist aus den vorgenannten Gründen dringend geboten.
Da der Auftrag wegen seiner hier beschriebenen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann (Alleinstellungsmerkmal), ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. b der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zulässig („…wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.“). Die Gesamtvergabe ist unter Berücksichtigung der genannten Ausführungen auch mit dem Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB vereinbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann.