GSM Erweiterung Schulcampus Michendorf - Los 06 Fensterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: GSM_2023_06
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
GSM Erweiterung Schulcampus Michendorf - Los 06 Fensterarbeiten
Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die
Erweiterung der Grundschule Michendorf. Am Standort
befindet sich bereits das bisherige und aktuell in
Nutzung befindliche Schulgebäude sowie ein separates
Hortgebäude. Diese sollen um einen Neubau für die
Hort-/Schulnutzung ergänzt werden und sodann zur
Schaffung von zusätzlichen Raumkapazitäten umgebaut
werden.
Zudem ist der Neubau einer Sportanlage mit
Weitsprunganlage und Laufbahn sowie einer
Dreifeld-Sporthalle beabsichtigt.
Das Bestands-Schulgebäude soll saniert werden und einen
neuen Verbindungsbau erhalten. Die Mensa wird angrenzend an den Neubau angebunden.
Im Zuge des Gesamtvorhabens sind folgende Bauabschnitte
vorgesehen:
1. BA: Errichtung Anbau inkl. Foyer, Mensa und Küche
2. BA: Errichtung eines Sporthallenneubaus
3. BA: Modernisierung Bestandsgebäude Haus 1 + 2 sowie
Neubau Verbindungsbau.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für 1.+2.BA:
- Fensterarbeiten
Grundschule Michendorf Meisenweg 1 14552 Michendorf
- Fensterarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
1) Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese ist durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherung oder eine Absichtserklärung der Versicherung bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen nachzuweisen.
2) Es sind die folgenden Nachweise vorzulegen:
- Freistellungsbescheinigung Finanzamt
- Nachweis Sozialkasse (inkl. Bruttolohnsumme, Arbeitstunden, Zahl der Beschäftigten)
Zu 1): Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):
für Personenschäden von mindestens
EUR 3.000.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 (brutto);
Die Bedingungen des Brandenburgischen BbgVerG sind einzuhalten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter die genannten Ausführungszeiträume einzuhalten:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2% Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Der Auftragnehmer wird an den allgemeinen Kosten der Baustelle dergestalt beteiligt, dass von der Netto-Schlussabrechnungssumme nachfolgende anteilige Beträge in Abzug gebracht werden:
a) Kosten für Bauwasser (Verbrauch): 0,2%
b) Kosten für Energie (Verbrauch): 0,2%
c) Kosten für Sanitäreinrichtungen: 0,2%
d) Bauleistungsversicherung: 0,2%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagsverbot und Vertragserfüllungsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter
Wir weisen darauf hin, dass seit dem 9. April 2022 nach Maßgabe des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ein umfassendes Zuschlagsverbot bezüglich russischer Bieter / Beteiligter für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren gilt sowie das Verbot, bereits vergebene Aufträge ab dem 11. Oktober 2022 weiter zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mit Erlass vom 14. April 2022 erste Hinweise für den Bereich des Bundeshochbaus zur Anwendung der Sanktionen der EU gegen Russland im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegeben. Der Erlass einschließlich Anlagen ist auf der Informationsplattform Fachinformation Bundesbau unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VHB/ im Downloadbereich veröffentlicht.
Informationen zu den Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen finden Sie auch auf dem Vergabeportal des Landes Brandenburg in der Rubrik "Aktuelles im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise".
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y546EP2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de