Objektplanung § 34 HOAI - Neubau Hallenschießanlage, Standortübungsplatz Storkow Referenznummer der Bekanntmachung: 28/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung § 34 HOAI - Neubau Hallenschießanlage, Standortübungsplatz Storkow
Der BLB schreibt hier die Objektplanung für den Neubau einer Hallenschießanlage auf dem Standortübungsplatz in Storkow aus. Grundlage für die Planung ist eine fertige Musterplanung (Lph 2 bis Lph 6), die an den Standort angepasst werden muss.
Standortübungsplatz Storkow Bugker Chaussee 15859 Storkow
Das BMVg hat eine Musterplanung für eine Hallenschießanlage (HSA) erstellen lassen. Diese Musterplanung soll nun in Brandenburg und am Standort in Storkow umgesetzt und angepasst werden. Das zu planende Gebäude soll zweigeschossig und nicht unterkellert sein. Im Erdgeschoss sollen sich die Schießstände, sowie alle Funktions- und Nebenräume befinden; im Obergeschoss ausschließlich die Technik. Nutzfläche 2.416m² / BGF 5.748m² / BRI 36442m³. Des Weiteren soll das Gebäude Photovoltaik mit gebäudenahem Speicher erhalten.
Die gestiegenen Anforderungen der Schießausbildung der Bundeswehr für das Schießen mit Handwaffen können aufgrund der gesetzlichen und schießsicherheitstechnischen Vorgaben an einer Vielzahl von Standorten nur noch durch zusätzliche bauliche Lärmschutz- und Schießsicherheitsmaßnahmen mit umfangreichen finanziellen Aufwänden gewährleistet werden.
Auch hinsichtlich der modernen interaktiven Schießausbildungsmöglichkeiten ist eine Hallenschießanlage bei besonderen Standortbedingungen eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Alternative.
In der Hallenschießanlage sollen gemäß den baulichen Forderungen im Wesentlichen die Schießübungen des Nahbereichsschießens im Rahmen des "Neuen Schießausbildungskonzeptes (neuSAK)" umgesetzt werden. Es sind die Anschlagarten stehend, kniend und liegend vorgesehen. Beim Schießen darf eine Mindestentfernung des Schützens zum Ziel von fünf Meter nicht unterschritten werden. Bei der Schützenentfernung von fünf bis zehn Metern ist der liegende Anschlag nicht vorgesehen.
Gemäß dem Raumbedarfsplan sind in der Hallenschießanlage zwei Schießhallen zu integrieren. Die Schießhallen sind für das Schießen mit Handwaffen bei einer definierten Energieabgabe von maximal 4000 Joule auszuplanen.
In der Schießhalle - Lang ist zur Aufnahme der Geschosse vor der Rückwand ein Stahllamellengeschossfang vorzusehen.
In der Schießhalle - Kurz soll zusätzlich das Schießen mit lafettierten Waffen (Maschinengewehr) der Bundeswehrmöglich sein. Hier ist zur Aufnahme der Geschosse vor der Rückwand ein geneigter Geschossfangwall mit PUR-Granulatschüttung und Folienabdeckung vorzusehen.
In beiden Schießhallen wird eine interaktive Zieldarstellungsanlage (iZDA) implementiert. Die Bereitstellung der technischen Ausstattung erfolgt über ein bereits eingeleitetes Rüstungsprojekt. Zur Sicherstellung einer vollen Funktionsfähigkeit der Anlage sind bauliche Forderungen umzusetzen. So sind 2 Regieräume, 1 Serverraum, 1 Besprechungsraum und 2 Technikbühnen (1x pro Schießhalle) in der Hallenschießanlage einzuplanen. Neben den beiden Schießhallen und den Funktionsräumen der interaktiven Zieldarstellungsanlagen sind im Gebäude der Hallenschießanlage Sanitärräume, Nutzungsräume (wie z. B. Waffenreinigungsraum, Munitionsausgabe, Lagerraum für persönliche Schutzausrüstung) und Betriebsräume (wie z. B. Werkstatt und Lagerraum) gemäß Raumbuch vorzusehen.
Zusätzlich sind 2 Simulationsräume AGSHP (1 Raum mit Hallentor für Zufahrtsmöglichkeit mit Fahrzeug) zu integrieren.
Der Anbau an dem Gebäude ist zur Aufstellung der Akkus, die durch die die Photovoltaikanlage geladen werden. Des Weiteren sollen alle zusätzlichen Planungsleistungen, die nicht in der Musterplanung Hallenschießanlage enthalten sind, mitberücksichtigt werden. Diese wären z.B. Gründung und Anpassungen an die Brandenburgische Bauordnung.
Der Umfang für dieses Vergabeverfahren beinhaltet die Leistungsphasen 2 bis 4 mit dem Ergebnis der Erstellung einer Bauunterlage nach RBBau Abschnitt D 4.3 sowie die Option, die weiteren Leistungsphasen bis zur Fertigstellung des Gebäudes abzurufen. Die Bedingungen für die Weiterbeauftragung sind ebenfalls Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://lbi-planung.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der angegebene Auftragswert ist fiktiv. Der tatsächliche Auftragswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV zum Schutz der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYE6CY4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html