Digitalisierung im Bürgerservice - Fachverfahren Meldewesen Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-32-88-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung im Bürgerservice - Fachverfahren Meldewesen
Für das Upgrade von MESO auf VOIS|MESO müssen Lizenzen erworben werden.
Kurzüberblick über den Auftragsgegenstand:
- Bereitstellung von Lizenzen für die VOIS|MESO Installation
- Datenmigration von MESO in VOIS|MESO
- Einrichtung von Schnittstellen zu allen bestehenden Komponenten
- Schulungen der Mitarbeiter: innen
- Pflege und Wartung der VOIS|MESO Software
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Für ein das Upgrade von MESO auf VOIS|MESO müssen Lizenzen erworben werden.
Sämtliche Funktionen, Formulare, Dokumente, Auswertungen usw. der im Einsatz befindlichen Module von MESO müssen nach dem Upgrade auch in VOIS|MESO zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis sollen drei Systeme voll funktionsfähig vorliegen:
- Entwicklungssystem
- Testsystem
- Produktivsystem
Die Mindestvertragsdauer beträgt 48 Monate danach verlängert sich der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monate zum Jahresende.
Der Vertrag endet spätestens nach 8 Jahren automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Beschaffung der v. g. Leistungen kommt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV nur die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH in Betracht, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb besteht. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Merkmale, speziell die umfangreichen Schnittstellen und die Technologie IRIS werden durch die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH im Alleineigentum definiert und strukturiert und können in ihrer Gesamtheit nur durch die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH bereitgestellt werden. Die genannte Firma führt die Leistung Meso derzeit aus und muss zwingend die Modifikation des Systems in Form eines Upgrades vornehmen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge ist im Abschnitt V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses",in dem nach dem Formular zwingend Wertangaben einzutragen sind, der jeweils nicht zutreffende Wert "0,01" EUR eingetragen worden. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen. Aus diesem Grund wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6E2W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit