Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0412-1401-1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 094-291675)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkuem.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder - idealerweise - höheren Schwierigkeitsgrad haben. Pro Referenz werden 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben. Einen Punkt erhält die Referenz bei ausreichender Vergleichbarkeit, zwei Punkte bei befriedigender Vergleichbarkeit, drei Punkte bei guter Vergleichbarkeit und vier Punkte bei sehr guter Vergleichbarkeit.
d) Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der folgenden zwei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung):
- technischer Schwierigkeitsgrad (50%)
- organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%)
Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert:
- technischer Schwierigkeitsgrad: Es kommt der Auftraggeberin maßgeblich auf die Umsetzung der technischen Schnittstellen im jeweiligen Referenzprojekt an. Je komplexer die Referenzleistung im Hinblick auf die die Gestaltung und die Lösung der technischen Schnittstellen bei weitestmöglichem Digitalisierungsgrad unter Berücksichtigung des erheblichen Auftragsumfangs war, umso höher ist der Grad der Vergleichbarkeit des Referenzauftrages hinsichtlich des technischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag.
- organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Es kommt der Auftraggeberin maßgeblich auf die Umsetzung der organisatorischen Anforderungen im jeweiligen Referenzprojekt an. Je komplexer die Referenzleistung im Hinblick auf die Gestaltung und die Lösung der organisatorischen Anforderungen bei weitestmöglichem Digitalisierungsgrad unter Berücksichtigung des Auftragsumfangs war, umso höher ist der Grad der Vergleichbarkeit des Referenzauftrages hinsichtlich des organisatorischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag.
Die Vergleichbarkeit wird für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt:
- 4 Punkte: Sehr gute Vergleichbarkeit hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag
- 3 Punkte: Gute Vergleichbarkeit hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag
- 2 Punkte: Befriedigende Vergleichbarkeit hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag
- 1 Punkt: Ausreichende Vergleichbarkeit hinsichtlich des technischen bzw. organisatorischen Schwierigkeitsgrades mit dem ausgeschriebenen Auftrag
Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.