Rückbau der Wehre 18.01 und 18.09 im Biehlener Binnengraben und Ersatzneubau von Wehr 18.01 Referenznummer der Bekanntmachung: 75006-001/01-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Finsterwalder Str. 32a
Ort: Sonnewalde
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 35323-6370
Fax: +49 35323-63725
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwv-sonnewalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau der Wehre 18.01 und 18.09 im Biehlener Binnengraben und Ersatzneubau von Wehr 18.01
Ziel ist es, ein mit den Trägern der öffentlichen Belange sowie mit den übergeordneten Planungen angepasstes Planungskonzept für den Ersatzneubau des Wehres 18.01 aufzustellen, das die Vor- und Nachteile für alle im Rahmen der Planung aufzustellenden Varianten diskutiert und nach Abwägung eine Empfehlung für die insgesamt am besten geeignete Lösung ausspricht.
Im Abwägungsprozess sollen mindestens folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Raumwiderstände
- Hochwasserrisiko und Schutzmaßnahmen
- Landschaftswasserhaushalt und Niedrigwassermanagement in Trockenphasen
- Natur- und artenschutzrechtliche Belange
- Flächeninanspruchnahme und Eigentumsverhältnisse der Liegenschaften
Folgende Aussagen sind zu treffen:
- Bestimmung der minimal und maximal zulässigen Stauhöhe in Bezug auf angrenzen-de Flächennutzung (Grünland/Ackerland - Bewässerung und Entwässerung)
Weiterhin ist die Vorplanung für den Rückbau der Anlagen 18.01 und 18.09 anzufertigen.
Biehlener Binnengraben 01945 Ruhland Flur 5 in der Gemarkung Ruhland
Lagekoordinaten (ETRS 89/UTM Z 33N):
Wehr 18.01: E 422352,27 N 5701637,57
Wehr 18.09: E 423745,02 N 5701696,94
Als Grundleistungen gem. HOAI 2021 anzubieten:
- Grundleistungen Lph 1-2 Ingenieurbauwerk § 43 (HZ III) (Ersatzneubau Wehr 18.01)
- Grundleistungen Lph 1-2 Tragwerksplanung § 51 (HZ III) (Ersatzneubau Wehr 18.01)
- Grundleistungen Lph 1-2 Landschaftspflegerischer Begleitplan (HZ I)
Die anrechenbaren Kosten entsprechen dem geschätzten Gesamtwert der Maßnahme.
Als besondere Leistungen sind anzubieten:
- Rückbauplanung Anlagen 18.01 und 18.09
- Hydraulik (Wasserspiegellagenberechnungen anhand DGM1, Empfehlung von minimalem und maximalem Stauziel Oberstrom und Unterstrom)
- Planungsbegleitende Vermessung
- Bauwerksaufmaß Brücke
- Geotechnik (Voruntersuchung und Erstellung Utersuchungskonzept für die Hauptuntersuchung)
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist der Aufgabenstellung in den Vergabeuterlagen zu entnehmen.
Das Projekt wird gefördert durch ELER- und Landesmittel Projektnummer ILB: 206020000007/ 80256668
Alle Bieter werden nach Angebotsabgabe zur Vorstellung ihres Angebotes in Form einer Projektpräsentation aufgefordert. Zum Vortrag soll eine Unterlage mit den wesentlichen Inhalten der Präsentation erstellt werden. Die Präsentationsunterlage wird wird nach folgenden Kriterien als Qualitätskriterium für den Zuschlag bewertet und gewichtet:
a) Projektteam - Wichtung 15 %
Vorstellung Projektteam (Projektleiter und wesentliche Teammitglieder mit Aufgaben und Funktionen im Projekt), interne Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten (Organigramm), Verfügbarkeit und Stellverterterregelung, ggf. interne Organisation bei Bewerbergemeinschaften bzw. Unteraufragnehmern, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
b) Abstimmungen und Zusammenarbeit - Wichtung 10 %
Darstellung des Ablaufs der Planungsphase, Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung mit dem AG und der Zusammenarbeit mit weiteren Planungsbeteiligten, Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, Abstimmung mit Prüfämtern, Prüfingenieuren
1c) Projektidee - Wichtung 20 %
Vorstellung des Konzepts, Identifizierung von Raumwiderständen, Diskussion unterschiedlicher Varianten
1d) Zeit-, Qualitäts- und Kostenmanagement - Wichtung 15 %
Darstellung der Arbeitsweise/Methodik während der Planung (am Beispiel eines Referenzprojektes?), Verfahrensweise beim Auftreten von unvorhergesehenen Störungen/Abweichungen (am Beispiel eines Referenzprojektes), Vorstellung eines Zeitplans
Gesamtsumme Wichtung Projektunterlage: 60 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss Stauanlagen 18.01 und 18.09 im Biehlener Binnengraben und Ersatzneubau einer Anlage
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Str. 9
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6H6EVE
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.