Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim
Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages betreut werden. Für die Instandhaltung des Steuerungs- und Kontrollsystems soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag vereinbart werden.
Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Dafür sollen an insgesamt 59 verschiedenen Standorten Sirenenanlagen auf entsprechend geeigneten Gebäuden bzw. auf Masten montiert werden. In der Leistungsbeschreibung werden die konkreten Forderungen des Auftraggebers an die Leistung beschrieben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer alle für einen kompletten betriebsfertigen Zustand zu erbringenden Leistungen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Leistung ist spätestens 15 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. 5 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Erstgespräch mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Die Leistung ist spätestens im 3. Quartal 2025 fertigzustellen.
Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages (vom Auftraggeber bereitgestellt) betreut werden. Gegenstand dieses Vertrages ist die Instandhaltung der Sirenenanlagen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer. Für die Instandhaltung der insgesamt 8 Steuerungs- und Kontrollsysteme soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag (vom Auftragnehmer zu erstellen) vereinbart werden. Die Verträge werden für die Dauer des vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Gewährleistungszeitraums, längstens aber für 60 Monate geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).