Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35240000 Sirenen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages betreut werden. Für die Instandhaltung des Steuerungs- und Kontrollsystems soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag vereinbart werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 378 686.22 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Dafür sollen an insgesamt 59 verschiedenen Standorten Sirenenanlagen auf entsprechend geeigneten Gebäuden bzw. auf Masten montiert werden. In der Leistungsbeschreibung werden die konkreten Forderungen des Auftraggebers an die Leistung beschrieben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer alle für einen kompletten betriebsfertigen Zustand zu erbringenden Leistungen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Leistung ist spätestens 15 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. 5 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Erstgespräch mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Die Leistung ist spätestens im 3. Quartal 2025 fertigzustellen.

Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages (vom Auftraggeber bereitgestellt) betreut werden. Gegenstand dieses Vertrages ist die Instandhaltung der Sirenenanlagen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer. Für die Instandhaltung der insgesamt 8 Steuerungs- und Kontrollsysteme soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag (vom Auftragnehmer zu erstellen) vereinbart werden. Die Verträge werden für die Dauer des vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Gewährleistungszeitraums, längstens aber für 60 Monate geschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vor-Ort-Service / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Telefon- und E-Mail-Service / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Gewährleistungszeitraum / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Kosten für Lieferung und Montage / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Kosten für Instandhaltung Sirenenwarnsystem (ohne SKS) / Gewichtung: 15%
Kostenkriterium - Name: Kosten für Service Steuerungs- und Kontrollsystem / Gewichtung: 5%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 243-699134
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 378 686.22 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023

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