Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines flächendeckenden Sirenenwarnnetzes im Landkreis Germersheim
Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages betreut werden. Für die Instandhaltung des Steuerungs- und Kontrollsystems soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag vereinbart werden.
Im Landkreis Germersheim soll ein flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit elektronischen Sirenen sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aufgebaut werden. Dafür sollen an insgesamt 59 verschiedenen Standorten Sirenenanlagen auf entsprechend geeigneten Gebäuden bzw. auf Masten montiert werden. In der Leistungsbeschreibung werden die konkreten Forderungen des Auftraggebers an die Leistung beschrieben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer alle für einen kompletten betriebsfertigen Zustand zu erbringenden Leistungen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Mit der Leistung ist spätestens 15 Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen. 5 Wochen nach Auftragserteilung ist ein Erstgespräch mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Die Leistung ist spätestens im 3. Quartal 2025 fertigzustellen.
Die Sirenenanlagen (ohne SKS) sollen nach der Installation mit Hilfe eines Wartungsvertrages (vom Auftraggeber bereitgestellt) betreut werden. Gegenstand dieses Vertrages ist die Instandhaltung der Sirenenanlagen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer. Für die Instandhaltung der insgesamt 8 Steuerungs- und Kontrollsysteme soll zusätzlich ein Standard-Servicevertrag (vom Auftragnehmer zu erstellen) vereinbart werden. Die Verträge werden für die Dauer des vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Gewährleistungszeitraums, längstens aber für 60 Monate geschlossen.
Keine Verlängerung. Anmerkung zur Laufzeit: Für die Erbringung der Liefer- und Montagearbeiten wird mit einer Dauer von maximal 30 Monaten gerechnet. Die Verträge für die Wartungs- und Servicearbeiten beginnen nach erfolgter Abnahme und werden für die Dauer des vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Gewährleistungszeitraums, längstens aber für 60 Monate geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, ob der Bieter einer Vereinbarung / einem Kartell gemäß §§ 2, 3 GWB angehört (KVG 6)
- Eigenerklärung, ob der Bieter ein bevorzugter Bewerber ist (KVG 6); ein Nachweis zum Status „bevorzugter Bewerber“ ist vom Bieter beizufügen, sofern dieser Status in Anspruch genommen wird
- Eigenerklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (KVG 6); die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmen sind vom Bieter beizulegen, sofern eine solche Beteiligungsform eines anderen Unternehmens gegeben ist (VHB 235, VHB 236)
- Vertraulichkeitserklärung für den Bieter (KVG 7) und gegebenenfalls für den berechtigten Dritten (KVG 8)
- Unternehmensdarstellung (KVG 12); Angaben zur Haupttätigkeit, zur zuständigen Niederlassung und zur Anzahl der fachlichen Mitarbeitenden an diesem Standort sind von Bieter zu tätigen
- Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB (KVG 13)
- Eigenerklärung zu § 23 und § 21 AentG (KVG 14)
- Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (KVG 15)
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister (VHB 124); ein Auszug aus dem Berufsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 12 Monate) ist vom Bieter beizulegen
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellt (VHB 124); der Auftraggeber fordert einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle an
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; mindestens 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall (KVG 9); eine entsprechende Versicherungsbescheinigungen ist vom Bieter beizulegen; Alternativ: unterzeichnete Zusicherung, dass dieser Nachweis bis zum Vertragsbeginn vorgelegt wird
- Tariftreueerklärung (LSJV 2) und/oder Mindestentgelterklärung (LSJV 3)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB 124)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124); eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124); 3 vergleichbare Referenzprojekte bezüglich der Lieferung und Montage von Sirenenanlagen in vergleichbarer Größe (mindestens 30 Einzelanlagen in einem zusammenhängenden Projekt, keine Einzelprojekte) sowie 1 vergleichbares Referenzprojekt bezüglich der Ausführung und Inbetriebnahme eines Steuerungs- und Kontrollsystems (gemäß Beschreibung) unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistung, Benennung des Ansprechpartners sowie der Auftragssumme und dem Ausführungszeitraums sind vom Bieter anzugeben (VHB 444)
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124); die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und die für die Leitung des Projekts vorgesehenen Personen sind vom Bieter anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).