Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Potsdam, Niemegk und Groß Schönebeck
Das Deutsche GeoForschungsZentrum Potsdam beabsichtigt die Vergabe der wiederkehrenden Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 nach DIN/VDE 0701/0702 für die Liegenschaften Deutsches GeoForschungsZentrum Potsdam und Nutzergemeinschaft des Wissenschaftspark „Albert Einstein“ auf dem Gelände des Telegrafenbergs in Potsdam, der Außenstelle in 14823 Niemegk (Adolf-Schmidt-Observatorium) und der Außenliegenschaft in Groß Schönebeck, 16244 Schorfheide.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel in der Außenstelle Helmholtzstraße 6/7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hirschberg
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 69493
Land: Deutschland
Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel in der Außenstelle Helmholtzstraße 6/7
Bei den Leistungen handelt es sich um erforderliche zusätzliche Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und nicht Bestandteil im Haupt-Leistungsverzeichnis waren.