Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 0412-1401-1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 094-291675)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkuem.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
5. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 07 Angebotsvordruck
b) Vordruck 08 Preisblatt
c) Vordruck 09: Digitalisierungskonzept,
d) Vordruck 10: Service- und Versicherungskonzept
e) Vordruck 11: Umsetzungskonzept
f) Vordruck 12: Preisgestaltungskonzept
g) Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers (soweit nicht Teil der
Vergabeunterlagen)
h) Muster für Überlassungsvereinbarung
i) Datenschutzkonzept mit erforderlichen datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlagen sowie technischen und
organisatorischen Maßnahmen (TOM)
2. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 01 Teilnahmevordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 03a Beschreibung der Referenzen zwecks Bewerberauswahl
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
f) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug
g) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG
h) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
i) Handelsregisterauszug
j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
1. Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
2. Jede angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03 nach ihrer Vergleichbarkeit bewertet. Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder - idealerweise - höheren Schwierigkeitsgrad haben. Pro Referenz 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben. Einen Punkt erhält die Referenz bei ausreichender Vergleichbarkeit, zwei Punkte bei befriedigender Vergleichbarkeit, drei Punkte bei guter Vergleichbarkeit und vier Punkte bei sehr guter Vergleichbarkeit.
3. Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält
auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem
Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
1. Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
2. Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen
angeben will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Dabei bedeutet die Formulierung "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder - idealerweise - höheren Schwierigkeitsgrad haben. Pro Referenz werden 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben. Einen Punkt erhält die Referenz bei ausreichender Vergleichbarkeit, zwei Punkte bei befriedigender Vergleichbarkeit, drei Punkte bei guter Vergleichbarkeit und vier Punkte bei sehr guter Vergleichbarkeit.
3, Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den
Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben
zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
(1.) Dienstradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer geschätzten Abnahmemenge von 1.000 Fahrrädern
(2.) Mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.05.2020 bis zum 15.05.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers
(Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift).
Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.
Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann
fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
(1.) Dienstradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer geschätzten Abnahmemenge von 1.000 Fahrrädern
(2.) Mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate im Zeitraum vom 15.05.2020 bis zum 15.05.2023
Als abgeschlossen im Sinne von Ziff. (2.) werden nur solche Leistungsmonate anerkannt, in denen Leasingfahrräder vertragsgemäß zum Abruf bereit stehen und auch abgerufen werden.
4. In jedem abgefragten Konzept werden zu den in den Bewerbungsbedingungen mit Gewichtung angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a) Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
b) Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung und Durchführung der vorgesehenen Evaluierung (Durchführung der Befragungen und Aufbereitung für MKUEM).
c) Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
d) Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
e) Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den Dienstrad-Nutzenden insbesondere durch einheitliche gleichbleibende Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B. Fahrräder, Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit umfassender Erreichbarkeit.
f) Organisation: Möglichst zielführende Organisation der Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der Fahrräder, die dem erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den Herausforderungen beim Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung trägt (personell und prozessual).
g) Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern im Laufe des Jahres 2024 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg versprechend ab.
h) Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für die zur Auswahl stehenden Fahrräder z.
B. durch transparente Weitergabe von Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder ("provisionsfreies Händlernetz")
In jedem abgefragten Konzept werden zu den in den Bewerbungsbedingungen mit Gewichtung angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
a) Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
b) Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung.
c) Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die Landesverwaltung.
d) Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
e) Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den Dienstrad-Nutzenden insbesondere durch einheitliche gleichbleibende Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B. Fahrräder, Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit umfassender Erreichbarkeit.
f) Organisation: Möglichst zielführende Organisation der Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der Fahrräder, die dem erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den Herausforderungen beim Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung trägt (personell und prozessual).
g) Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern im Laufe des Jahres 2024 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg versprechend ab.
h) Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für die zur Auswahl stehenden Fahrräder z.
B. durch transparente Weitergabe von Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder ("provisionsfreies Händlernetz").