Fortschreibung von Managementplänen für 13 FFH-Gebiete in den Naturparken Barnim und Hoher Fläming Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-053
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung von Managementplänen für 13 FFH-Gebiete in den Naturparken Barnim und Hoher Fläming
Naturpark Barnim
Naturparkverwaltung Barnim Breitscheidstr. 8-9 16348 Wandlitz Los 1 (8 Bearbeitungsgebiete):
Biesenthaler Becken
Briesetal
Finowtal - Pregnitzfließ
Kreuzbruch
Nonnenfließ - Schwärzetal
Schnelle Havel
Tegeler Fließtal
Trampe
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Bewilligungsbescheid der ILB vom 11.11.2021 AZ: 203621000001 / 80259235
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Managementplanung Naturpark Barnim
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-8647390
Fax: +49 30-86473030
Internet-Adresse: http://szsp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlicher Hinweis zu optionalen Leistungen:
Im Fall von Rabatten bei mehrfach auszulösenden Positionen ist anzugeben, ab welcher Anzahl (Probenfläche/Tier) der Rabatt gewährt wird. Ansonsten wird vom Auftraggeber davon ausgegangen, dass der Rabatt ab dem zweiten Tier/der zweiten Probefläche gewährt wird.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind für den 11. und 12.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Einladung nach Angebotsabgabe bekanntgegeben.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
V. Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch im Formular "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPN7
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Naturparkverwaltung Barnim Breitscheidstr. 8-9 16348 Wandlitz Los 1 (8 Bearbeitungsgebiete):
Biesenthaler Becken
Briesetal
Finowtal - Pregnitzfließ
Kreuzbruch
Nonnenfließ - Schwärzetal
Schnelle Havel
Tegeler Fließtal
Trampe
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-8647390
Fax: +49 30-86473030
Internet-Adresse: http://szsp.de
Mehraufwendungen für die Auswertung, Beschreibung und Beplanung zusätzlicher LRT
Befischung zusätzlicher Probestrecken durch IfB
Mehraufwand für MP einschließlich Karten
§ 132 II 1 Nr. 3 GWB liegt vor.
Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.
Für die Bearbeitung von 8 FFH Gebieten wurden ursprünglich 86 Lebensraumtypen (LRT) angegeben, welche beschrieben und bearbeitet werden sollten. Durch die später nachgereichte Biotoptypenkartierung durch das LfU (N3) entstand hier eine Differenz von zusätzlich 14 LRTs die bearbeitet werden müssen. Dadurch entsteht ein erhöhter Bedarf an Arbeitstagen.
Zusätzlich wurden nach Besprechung mit den Kartierern sowie dem Institut für Binnenfischerei ein erhöhter Bedarf an Probestrecken zur Befischung klargestellt um ein valides Bild über das Vorkommen relevanter Fischarten aufzeigen zu können. Für die Einarbeitung und Anpassung der zusätzlichen Daten werden ebenfalls zwei zusätzliche Arbeitstage benötigt.
Der Gesamtwert der Änderung(en) liegt nicht höher als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes.