Erweiterung Infrastruktur und Virtual Desctop Infrastructure (VDI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/33/1030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuruppin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Infrastruktur und Virtual Desctop Infrastructure (VDI)
Beschaffung Hard- und Software zur Umsetzung VDI
Stadtverwaltung Neuruppin Karl-Liebknecht-Straße 33/34 16816 Neuruppin
Beschaffung Hard- und Software zur Umsetzung VDI
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
- Zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers
- Der Wechsel des Unternehmens würde zu unverhältnismäßigen, technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen, da die vorhandene Technik durch einen anderen Auftragnehmer nicht erweitert werden kann (fester Instandhaltungs- und Wartungsvertrag)
- Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für ein offenes Verfahren ist nicht möglich. Die vorhandene IT-Infrastruktur müsste im Leistungsverzeichnis dargestellt werden, damit sich Bieter ein Bild vom Umfang der Erweiterung machen und überhaupt ein Angebot abgeben können. Diese notwendigen Daten sind aber extrem sicherheitsrelevant und eine Veröffentlichung würde gegen grundlegende IT-Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften verstoßen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Infrastruktur und Virtual Desctop Infrastructure
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH56EKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/ das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser "Nichtabhilfe-Mitteilung" eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)