Stadt Zehdenick: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 22.1048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Zehdenick: Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Reinigung von mehreren Objekten mit einer Grundfläche von ca. 17,6 Tsd. Quadratmetern.
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Zehdenick mit rund 2,3 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigung diverser Liegenschaften der Stadt Zehdenick mit rund 5 Tsd. m² Glasflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.