Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: UDG/05/2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 103-323951)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.udg-uckermark.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs

Referenznummer der Bekanntmachung: UDG/05/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144510 Fahrzeuge für Abfall
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

- Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs, 3-achsig, Rechtslenker, Seitenladersystem mit Containerwechseleinrichtung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 103-323951

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe Vergabeunterlagen

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifierter Unternehmen für den Liefer und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" (FB 124 LD) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem jeweiligen Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: siehe Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot vorzulegen:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach ArbeitnehmerEntsendegesetz - AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG),

- Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,

- Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGBIII, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung),

- für den Fall, dass sich der Bieter - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular 236 "Verpflichtungserklärung" in Anlage zum Angebotsschreiben).

- Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), Formulare 5.3 und 5.4

2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:

- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,

- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),

- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen

Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO, - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1 der Auftragsbekanntmachung

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Mit dem Angebot vorzulegen:

- mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren für vergleichbare gelieferte Abfallsammelfahrzeuge innerhalb der EU und beleg durch Bildmaterial und durch die Benennung von Ansprechpartnern bei jeweiligem Auftraggeber. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;

Auf gesonderten Verlangen der Vergabestelle:

- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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