Lieferung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen
Lieferung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen für die Abnahmestellen des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ (GFZ) und der Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks Albert Einstein (NuGem) ab dem 01.01.2024. Der Jahresverbrauch beträgt insgesamt rd. 11 Mio. kWh.
Potsdam
Lieferung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen mit besonderen Bedingungen für die Abnahmestellen des Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ (GFZ) und der Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks Albert Einstein (NuGem). Der Jahresverbrauch beträgt insgesamt rd. 11 Mio. kWh. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) und der E.DIS AG, sowie je eine Abnahmestelle in den Netzen EWE Netz GmbH und Bayernwerk Netz GmbH (Tennet Regelzone). Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2024.
Die Versorgung soll mit elektrischer Energie erfolgen, die möglichst CO2-frei erzeugt worden ist. Hierzu wird in der Wertungsmatrix eine Reihenfolge von Möglichkeiten vorgegeben, dies zu realisieren. Die Beschaffung soll in verschiedenen Tranchen erfolgen. Hier ist eine Beschaffung zum Festpreis bei PPAs oder Terminmarkt oder Teile am Spotmarkt möglich. Mit der Flexibilität soll versucht werden, die Prozesse bei den Bietern zu unterstützen.
Die Laufzeit verlängert sich einmal um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne Kündigung spätestens am 31. Dezember 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung (gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Der Nachweis kann stattdessen auch durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards erbracht werden.
- Erklärung der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft;
- Umsatzangaben (3 Mio. €/a)
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit beitragspflichtig, ordnungsgemäß erfüllt sind;
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
- Russlanderklärung Sanktionspaket
Eigenerklärung Versorger nach §5 EnWG
Referenzen Liefermenge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Damit werden Sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren.
Wir empfehlen dringend, den Teilnahmeantrag bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Abgabefrist vollständig einzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT oder mit dem Support der Vergabeplattform zu lösen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]