Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-163
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung des illegalen Abfalllagers Luckenwalde
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorliegend handelt es sich um eine Dienstleistung, trotz dem die Leistungsbeschreibung neben der Beräumung von ungeordnet abgelagerten Abfällen auch den Abriss diverser baulicher Anlagen beinhaltet. Dies ist auf den Schwerpunkt des Gesamtauftrags zurückzuführen, der bereits anhand der geschätzten Auftragswerte für die Teilleistungen klar im Bereich der Dienstleistungen verortet werden kann.
Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
Land Brandenburg - LK Teltow-Fläming - Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage Treuenbrietzener Tor 38a 14943 Luckenwalde Das Gelände befindet sich in der Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21 auf den Flurstücken 827, 828 und 321/2.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstück 827, 828 und 321/2) komplett von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlichster Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie die Halle selektiv zurückzubauen und Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür ist ein aktueller Handels- oder Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als drei (3) Monate, mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
II. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Entsorgungs- und Rückbauarbeiten) zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
III. Es ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen, inklusive einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (5, 01.01.2018 - 01.06.2023) erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen einzureichen, die im Zusammenhang mit der gegenständlich ausgeschriebenen Leistung stehen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- Laden und Verpacken von Abfallhaufwerken mit KMF oder Asbest-Abfall (AS 17 09 03* oder 17 01 06*) über 1.000 Tonnen und
- selektiver Rückbau einsturzgefährdeter Gebäude.
Mindestanforderung: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann durch
- das bereitgestellte Formular zur Eignung oder
- eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
erbracht werden.
II. Es sind die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV anzugeben, die im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Projektleitung:
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Rückbau und Entsorgung,
- Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Rückbau von einsturzgefährdeten Gebäuden und
- Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich Abfallentsorgung, bei der unsortierte Baumischabfälle AS 17 09 04 in einer Größenordnung über 1.000 Tonnen geladen und einer Entsorgung zugeführt wurden.
Mindestanforderung: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens einer (1) Referenz nachgewiesen werden. Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann durch
- das bereitgestellte Formular zur Eignung oder
- mittels Eigenerklärung
erbracht werden.
III. Es sind Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 6 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung: Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe gemäß ERS (C1, C2 oder Muttersprachler/in) oder Englischkenntnisse auf der Niveaustufe gemäß ERS (C1, C2 oder Muttersprachler/in).
Der Nachweis kann durch
- das bereitgestellte Formular zur Eignung,
- entsprechende Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden oder
- mittels Eigenerklärung
erbracht werden.
IV. Es sind Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 8 VgV zu machen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl miss hierbei mindestens 10 Angestellte pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
V. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen:
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 oder TRGS 524,
- Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 und
- Nachweis der Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) für alle im Entsorgungskonzept berücksichtigten Entsorgungsbetriebe.
Die Nachweise können durch
- entsprechende Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden im Falle der Sachkundenachweise sowie
- die ausgefüllte Anlage zum Entsorgungskonzept zum Nachweis der Zertifizierung
erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sei darauf hingewiesen, dass folgende Handlungen zu einem Ausschluss ihres Angebotes nach § 42 UVgO/ § 57 VgV führen können:
- Änderungen/ Streichungen im Leistungsverzeichnis (grundsätzlich Änderungen an Vergabeunterlagen)
- ein fehlendes ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Angebote auf mehrere Lose mit inkludierten Einschub, dass nur ein Los übernommen werden kann (Kapazitätsbeschränken, wenn keine Loslimitierung festgelegt wurde)
- Angebote, die nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen
- Abgabe des Angebotes über den Kommunikationsbereich/ per Mail
- widersprüchliche Preisangaben (Angaben auf dem VMP vs. eigene Unterlagen)
- Fehlende Reaktion auf Aufklärungsversuche/ Nachforderungen
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 19. - 23.06.2023 an dem o. g. Leistungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung der Termine zur Besichtigung, die am 13.06.2023 abläuft.
VI. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungslegung bis zum 15.12.2023 (Jahresabschluss) erfolgen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16YPVQHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]