Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow Referenznummer der Bekanntmachung: FFW_Los 2/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleinmachnow.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt die Neuerrichtung einer Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr in der Straße Am Bannwald 1, 1a.
Die Gemeindevertretung beschloss mit Drucksache DS-Nr. 011/22 vom 24.03.2022, das Gesamtgrundstück "Am Bannwald 1/1a" dauerhaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, um eine grundlegende Verbesserung der Situation der Feuerwehr erreichen und eine allen bestehenden Anforderungen entsprechende Feuerwache baulich entwickeln zu können.
Auf dem Grundstück befinden sich Bestandsgebäude, die zunächst zurückgebaut werden müssen. Daran schließen sich Objekt- und Fachplanungsleistungen bis zur Fertigstellung des Gesamtgebäudes an. Die Eröffnung des Gebäudes ist für 2026 geplant.
Es besteht der Wunsch, den Vorentwurf in enger Einbeziehung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr - und insbesondere der Wehrführung - weiterzuentwickeln, idealerweise im Rahmen eines Nutzerworkshops.
Die Planungsleistungen werden europaweit in drei Losen ausgeschrieben:
- Los 1: Gebäude- und Tragwerksplanung
- Los 2: Technische Ausrüstung
- Los 3: Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Außenanlagen
Hinzu kommen kleinere Gutachter- und Beratungsleistungen, die nach dem sog. 20 %-Kontingent und nach kommunalem Haushaltsrecht nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Gegenstand des hiesigen Verhandlungsverfahrens waren Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, für die Neuerrichtung einer Feuerwache der freiwilligen Feuerwehr in Kleinmachnow.
Gegenstand der hiesigen Ausschreibung in Los 2 waren die Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Errichtung der Feuerwache einschließlich Mitwirkung an den vorgelagerten Abrissplanungen und Bodenentsiegelungen, damit nach Entfernung der vorhandenen technischen Anlagen für ein Provisorium gesorgt wird.
Die Fachplanung Technische Ausrüstung soll zwar auch auf dem vorhandenen Vorentwurf aufbauen, beginnt aber dennoch mit der Leistungsphase 1, da die planerischen Grundlagen der Technischen Ausrüstung von Beginn an zu erarbeiten und gemeinsam mit der Auftraggeberin zu entwickeln sind. Die Gesamtleistung soll dann und soll bis zur Leistungsphase 9 geführt werden.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt.
Es findet eine gestufte Beauftragung statt. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es fand ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag war elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behielt sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen konnten nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führte dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Dies galt auch für die gesamte weitere Kommunikation mit der Vergabestelle.
Es wurden nur die im Angebotsvordruck benannten Formulare zur Verfügung gestellt (Teil E), und zwar:
- E.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe
- E.2 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung
- E.3 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe
- E.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- E.5 - Erklärung Frauenförderverordnung
- E.6 - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG
- E.7 - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- E.8 - Formblatt Russlandbezug des Auftragnehmers
- E.9 - Information nach EU-Datenschutzgrundverordnung
Die vorgenannten Formulare konnen - sofern von der Vergabestelle gefordert bzw. für den Bieter einschlägig - bereits im Teilnahmewettbewerb verwendet werden, insbesondere die Formulare E.1 bis E.4 und E.8
Im Teilnahmewettbewerb wurde zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, waren auch Teil A. Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Die auf der Vergabeplattform eingestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B. Leistungsbeschreibung samt Anlagen,
Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) waren vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen hatten für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern stand es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die Kommunikation erfolgte in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform.
Es wurden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Rückfragen waren möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YFG6EZ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem.
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.