Hausmeisterservice und Winterdienst für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterservice und Winterdienst für die Nutzergemeinschaft des Wissenschaftsparks "Albert Einstein" in Potsdam
Auf dem Gelände des Wissenschaftsparks „Albert Einstein“ und im Stadtgebiet Potsdam sind u. a. folgende Hausmeistertätigkeiten in regelmäßigen und unregelmäßigen Zeitabständen zu erbringen:
Pflege der Außenanlagen, Instandhaltungstätigkeiten und Kleinreparaturen, Transporte, Auf- und Abbauarbeiten für Veranstaltungen und Winterdienstarbeiten.
Wissenschaftspark "Albert Einstein" und Außenstellen im Stadtgebiet Potsdam
Auf dem Gelände des Wissenschaftsparks „Albert Einstein“ und im Stadtgebiet Potsdam sind u. a. folgende Hausmeistertätigkeiten in regelmäßigen und unregelmäßigen Zeitabständen zu erbringen:
Pflege der Außenanlagen, Instandhaltungstätigkeiten und Kleinreparaturen, Transporte, Auf- und Abbauarbeiten für Veranstaltungen und Winterdienstarbeiten.
Zur Ausführung dieser Arbeiten sind 4 Arbeitskräfte einzusetzen.
Eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist möglich. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vier Monate vor Ablauf des 30.09.2025 bzw. vor Ablauf des 30.09.2026 gekündigt wird.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (Z=L/P).
Dabei werden folgende Leistungskriterien bewertet:
— Struktur/Organisation des Managementteams; Verfügbarkeit der Einsatzleitung (Vorabeiter/Projektleiter/Bereichsleiter); Implementierung; Reservekräfte,
— Dienstkleidung; Umgang mit den einzusetzenden Geräten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung (gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot - das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“
- oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Der Nachweis kann stattdessen auch durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards erbracht werden.
- Eintrag im Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
— Erklärung der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft,
— Umsatzangaben bezogen auf die zu erbringenden Leistungen der letzten 3 Jahre,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit beitragspflichtig, ordnungsgemäß erfüllt sind,
— Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— Erklärung, ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen sich der Bieter bedienen wird (Verwendung Formblatt 235),
— Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Referenzen: Einreichung von mindestens 3 Referenzen, die vergleichbar mit Art und Umfang derausgeschriebenen Leistung sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name des Auftraggebers, Ansprechpartner des Auftraggebers, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer, Beschreibung der durchgeführten Leistungen, Leistungszeitraum, Gesamtauftragswert in Euro
— Erklärung, dass die, für die Ausführung der Leistungen, erforderlichen Arbeitskräfte (Mindestanforderung siehe unten) zur Verfügung stehen.
Mindestanforderung:
— PKW Fahrerlaubnis, für alle einzusetzenden Arbeitskräfte,
— Gabelstaplerschein, mindestens 2 Arbeitskräfte,
— Motorsägenschein, mindestens 1 Arbeitskraft,
— Erfahrungen im Winterdienst (Umgang mit Kommunaltechnik), mindestens 3 Arbeitskräfte,
— gärtnerische Ausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, mindestens 1 Arbeitskraft,
— Seminar/Schulung „Sicherer Umgang mit Gasen“ (nicht älter als 5 Jahre), mindestens 2 Arbeitskräfte.
—— Erklärung, dass die Geräte/Werkzeuge gem. Anlage 3 (siehe Vergabeunterlagen) spätestens mit Leistungsbeginn vom AN unentgeltlich bereitgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabplattform dem AG anzuzeigen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.