Rahmenvertrag: Lieferung und Montage von Ersatz- und Ergänzungsausstattung für Büromöbel - Kreisverwaltung Oberhavel Referenznummer der Bekanntmachung: OV019.23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. IV, FB Finanzen und Vergaben, FD Vergaben und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Lieferung und Montage von Ersatz- und Ergänzungsausstattung für Büromöbel - Kreisverwaltung Oberhavel
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Ersatz-
und Ergänzungsausstattung für Büromöbel mit einem Vertragspartner und einer Laufzeit von zwei Jahren mit
der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Landkreis Oberhavel 16515 Oranienburg siehe Anlage 2 - Objektliste
Es werden zu dem vorhandenen Möbelbestand im Vertragszeitraum Ersatz- oder Ergänzungsausstattungen
benötigt. Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages sollen diese auf Abruf mit Möbeln vorwiegend aus den
Möbelprogrammen "Prisma 2, Crew T und Orga Plus" des Herstellers PALMBERG ausgestatten werden.
Zu den ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen gehören im Wesentlichen:
- Lieferung von Büroausstattung auf Abruf frei Verwendungsstelle
- Unterstützung bei der Raumplanung
- Vertragen der gelieferten Möbel
- Aufstellen, Ausrichten, Montage/Verschrauben der Büroausstattung,
einschließlich ggf. erforderlicher Dübelarbeiten
- ggf. Einweisung der Nutzer bei Sitz-Stehtischen (Crew-T)
- Gewährleistung inkl. Vor-Ort-Service
- Mitnahme und fachgerechte Entsorgung der Verpackungen
Der Auftrag kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen -
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben
gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - mittels Formblatt "Eigenerklärung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Umsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je abgeschlossenem Geschäftsjahr
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied
der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Vorliegen einer im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.) Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - mittels Formblatt "Eigenerklärung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 und 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 und 2 GWB
(Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied zu erbringen.)
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen.
Geschäftssprache: Deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronisch über diese Plattform
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen oder Hinweise sind spätestens zum 23.06.2023 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Zugang der Fragen nach diesem Zeitpunkt, grundsätzlich keine Beantwortung mehr erfolgen kann.
2. Die Angebotsabgabe hat elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu erfolgen. Angebote, welche per Post, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch
darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4. Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Für die Leistungserbringung ist die deutsche Sprache anzuwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56E98
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen
(Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei
kostenpflichtig ist.
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internet-Adresse: www.oberhavel.de