Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Brandübungsanlage - 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV013.23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Brandübungsanlage - 2 Lose
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums zur Bündelung der Aufgaben der Gefahrenabwehr im Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und ebenso als modernes Schulungszentrum für alle Tätigen der genannten Bereiche. Ebenso wird die Landwirtschaftsschule dort einziehen und damit moderne Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Der Komplex besteht aus dem Hauptgebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten, Lager-, Büro- , Ausbildungs- und Seminarräumen. Des Weiteren sind der Neubau eines Heizhauses, eines Feuerwehrübungsturms, weiterer Nebengebäude und verschiedener Freiflächen zur praktischen Ausbildung geplant.
Gegenstand der Ausschreibung sind
Los 1: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Brandübungsanlage nach DIN 14097 für die Ausbildung von Angehörigen öffentlicher Feuerwehren sowie die Lieferung, Montage und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Wartung für mindestens 3 Jahre
LOS 2: eine Rauchgasreinigungsanlage inklusive Lieferung, Montage und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft dieser Anlage sowie deren Wartung für mindestens 3 Jahre.
Brandübungsanlage
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Die Brandübungsanlage soll aus zwei (2) unabhängig voneinander, jedoch nebeneinanderstehenden Highcube-Überseecontainern bestehen und jeweils den Betrieb mit Festbrennstoff (Holz) ermöglichen. Ein Container soll dabei für die Wärmegewöhnung, sowie die wiederholte Darstellung von Rauchgasdurchzündungen sowie zum Üben des Umganges zur Raumdeckenkühlung mittels Strahlrohr verwendet werden (Container 1). Der zweite Container entspricht einer "Feststoffbetriebenen Übungsanlage ohne Druckanstieg" und soll für die realitätsnahe Menschenrettung, inklusive der Übung von Absuch- und Fortbewegungstechniken in verqualmten Räumen verwendet werden (Container 2).
Ergänzungungen zum Leistungszeitraum:
Die Lieferung, Transport, Montage, Fertigstellung der Installation sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gesamten Brandübungsanlage hat spätestens innerhalb von 9 Monaten nach Auftragserteilung (Mindestanforderung) zu erfolgen.
Verzögerungen aufgrund von verlängerten Lieferfristen einzelner Produkte sind rechtzeitig beim AG anzuzeigen und nachzuweisen. Eine Anpassung der Ausführungsfristen in begründeten Fällen ist mit dem AG gesondert zu vereinbaren.
Rauchgasreinigungsanlage
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Die Rauchgasreinigungsanlage soll über beide Container geplant werden. Dabei kann die Anlage zusammen mit dem LOS 1 konstruktionsbedingt zusammenhängen oder aber als Einzel-Anlage (baulich unabhängig von LOS 1) geplant und angeboten werden.
Das Verfahren der Rauchgasreinigung ist dabei nicht näher vorgegeben, sondern kann vom Bieter frei gewählt werden (Bieterfreiheit).
Die zukünftige beabsichtigte Nutzung ist der "Beschreibung der zukünftigen Nutzung" zu entnehmen und ist bei der Konzeption und Kalkulation der Rauchgasreinigungsanlage sowie bei allen auftragsgegenständlichen Dienstleistungen (z.B. Wartung, Lieferung von Ersatzteilen, Verbrauchmaterialien) ebenfalls zu berücksichtigen. Die Rauchgasreinigungsanlage hat auch unter dem beschriebenen Nutzungsszenario zuverlässig und zwingend zu gewährleisten, dass alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der BImSchG, BImSchV, GefStoffV sowie die TA Luft eingehalten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte nach den vorstehenden Regelungen ist vom Bieter mit dem Angebot (z.B. TÜV, Labor, Universität oder einer sonstigen von Bieter unabhängigen fachkundigen Stelle) nachzuweisen.
Weitere Anforderungsdetails der Rauchgasreinigungsanlage entnehmen Sie bitte den Erläuterungen der Anlage - Bewertungsmatrix zu LOS 2.
Ergänzungungen zum Leistungszeitraum:
Die Lieferung, Transport, Montage, Fertigstellung der Installation sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gesamten Brandübungsanlage hat spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung (Mindestanforderung) zu erfolgen.
Verzögerungen aufgrund von verlängerten Lieferfristen einzelner Produkte sind rechtzeitig beim AG anzuzeigen und nachzuweisen. Eine Anpassung der Ausführungsfristen in begründeten Fällen ist mit dem AG gesondert zu vereinbaren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Brandübungsanlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rauchgasreinigungsanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Fragen sind bis spätestens zum 20.04.2023 zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht rechtzeitig eingegangen Fragen keine Beantwortung erwartet werden kann.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56EFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland