Objektplanung Gebäude, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Teilsanierung Haus 2 mit Mensa
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Teilsanierung Haus 2 mit Mensa
Im Rahmen einer Baumaßnahme soll zur Beseitigung von Mängeln an einem Hochschulgebäude, gemäß der Bedarfsfeststellung als Bestandteil der Bedarfsplanung zur Teilsanierung des Hochschulgebäudes, die Planung zur Sanierung des extensiven Gründach, sowie Varianten zur Belüftung der Seminar- und Büroräume ohne den Einsatz von Kühlung erstellt werden.
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Schicklerstraße 5 16225 Eberswalde
Der BLB wurde vom MWFK beauftragt, die Bedarfsplanung nach B4 BbgRLBau für eine Teilsanierung des 1997 fertiggestellten Gebäudes auf dem Stadtcampus der HNEE zu begleiten. Bei dem zu sanierenden Gebäude handelt es sich um Haus 2 auf dem Stadtcampus der HNE Eberswalde. Es besitzt 4 Geschosse und hat eine Bruttogrundfläche von 4484m². Im Gebäude befinden sich zwei Hörsäle mit 142 und 126 Sitzplätzen und 11 Seminarräume mit je > 30 Sitzplätzen.
Ein wichtiger Bestandteil der Bedarfsplanung wird neben der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Mensa/Cafeteria des Gebäudes (separater Küchenplaner), die Sanierung des Gründachs sowie die Variantenerstellung zur Belüftung der Seminar- und Büroräume sein.
Die Seminar- und Büroräume verfügen über keinen Anschluss an eine raumlufttechnische Anlage und sind über Kippfenster zu belüften. Die Fenster im gesamten Haus 2 lassen sich nicht weiter als ca. 15 cm auf einer Länge von ca. 1,5m anklappen. Hierdurch ist ein Stoßlüften unmöglich. Aus diesem Grund sind Varianten für die Belüftung der Seminar- und Büroräume ohne den Einsatz von Kühlung zu erstellen.
Bei der Variantenerstellung ist für die Fassade das Thema Urheberrecht zu beachten. Die Änderungen des optischen Erscheinungsbildes der Fassade sollten so minimal wie möglich gehalten werden. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf das Sichtmauerwerk bei fortgeschriebener Planung, in einem vor-Ort-Termin mit dem Urheber geklärt werden muss, inwiefern ein Eingriff in die Fassade vorgenommen werden kann. Im günstigsten Fall wäre dieser Eingriff nur anzeigepflichtig oder es muss eine anderweitige Einigung erzielt werden.
Das extensive Gründach vom Haus 2 hat den theoretischen und allgemein üblichen Abnutzungsvorrat/Lebenszeit von 25 Jahren erreicht. Das Dach wurde teilweise nur mit einfachen Bitumenbahnen ausgelegt, welche jetzt porös sind und es ist mit Undichtigkeiten an den Übergängen zwischen Dach und Aufbauten zu rechnen. Aus diesem Grund soll das extensive Gründach vom Haus saniert werden.
Aus ökologischer und ökonomischer Sicht möchte die HNEE außerdem eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Aus diesem Grund ist bei der Planung und Sanierung des Gründachaufbaus und der Wärmedämmung eine erhöhte Druckfestigkeit zu berücksichtigen (Abständerung Solar). Die Planung zur Erneuerung das Gründachs soll in Zusammenarbeit mit dem PV-Anlagen Planer entstehen.
Parallel werden durch Fachplaner zum einen eine Machbarkeitsstudie für die Neustrukturierung und Neugestaltung der Mensa und Küche in Haus 2 zum anderen Konzepte zur Sanierung des Gebäudetrinkwasserleitungsnetzes, Elektroinstallation und IT, zur Errichtung einer RLT-Anlage und PV-Anlage erarbeitet. Um diese Fachplanerleistungen bei der Teilsanierung koordinierend zu vervollständigen, werden in gemeinsamer Abstimmung Hochbauleistungen erforderlich.
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in drei Abschnitte aufzuteilen, bestehend aus:
Abschnitt 1: Leistungsphase 1 und 2 (Bedarfsplanung / Projekt- und Planungsvorbereitung)
Abschnitt 2: Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- / Genehmigungsplanung, Aufstellung HU-Bau mit
Kostenberechnung)
Abschnitt 3: Leistungsphasen 5 - 9 (AFU-Bau, Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe der
Bauleistungen, Bauausführung und Dokumentation, Objektbetreuung)
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Teilsanierung Haus 2 mit Mensa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der angegebene Auftragswert ist fiktiv. Der tatsächliche Auftragswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV zum Schutz der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]